Süddeutsche Zeitung

Urteile:Auch Online-Händler müssen Bioprodukte kontrollieren lassen

Luxemburg (dpa) - Online-Händler, die Bioprodukte vertreiben, müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ihre Waren kontrollieren lassen. Die Anwendung gängiger Melde- und Kontrollvorschriften auf den Online- und Versandeinzelhandel sei vollkommen gerechtfertigt, erklärten die Luxemburger Richter. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte beklagt, dass die Kamin und Grill Shop GmbH in ihrem Internet-Versand auch Biogewürze vertrieb, aber keinem Kontrollsystem angeschlossen war. Der Bundesgerichtshof hatte den Fall dann an den EuGH verwiesen.

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Luxemburg (dpa) - Online-Händler, die Bioprodukte vertreiben, müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ihre Waren kontrollieren lassen. Die Anwendung gängiger Melde- und Kontrollvorschriften auf den Online- und Versandeinzelhandel sei vollkommen gerechtfertigt, erklärten die Luxemburger Richter. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte beklagt, dass die Kamin und Grill Shop GmbH in ihrem Internet-Versand auch Biogewürze vertrieb, aber keinem Kontrollsystem angeschlossen war. Der Bundesgerichtshof hatte den Fall dann an den EuGH verwiesen.

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