Urteile:Anwalt: Urteil wegen Beihilfe zum NS-Massenmord bestätigt
Karlsruhe (dpa) - Im Fall des früheren SS-Manns Oskar Gröning hat der Bundesgerichtshof erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord in einem NS-Vernichtungslager höchstrichterlich bestätigt. Der Schuldspruch gegen den 95-Jährigen sei rechtskräftig, sagte Grönings Verteidiger Hans Holtermann. Vom BGH lag dafür zunächst keine Bestätigung vor. Gröning war im Juli 2015 in einem der letzten großen Auschwitz-Prozesse vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
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Karlsruhe (dpa) - Im Fall des früheren SS-Manns Oskar Gröning hat der Bundesgerichtshof erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord in einem NS-Vernichtungslager höchstrichterlich bestätigt. Der Schuldspruch gegen den 95-Jährigen sei rechtskräftig, sagte Grönings Verteidiger Hans Holtermann. Vom BGH lag dafür zunächst keine Bestätigung vor. Gröning war im Juli 2015 in einem der letzten großen Auschwitz-Prozesse vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt worden.