Urteil zu Piraten-Vorhang in Chemnitz:Hisst den Totenkopf!

Kann eine Piratenflagge im Fenster potentielle Nachbarn verschrecken? Das fand der Eigner eines Mehrfamilienhauses in Chemnitz und forderte von seinen Mietern Schadenersatz. In zweiter Instanz entschied nun das Landgericht über den eigenwilligen Vorhang.

Totenköpfe sind nicht Jedermanns Sache, sie sind ein bisschen gruselig, aber schaden nicht - und sie kommen immer mal wieder in Mode: Auf T-Shirts, Oberarmen, Sneakers oder eben auf Vorhängen. In letzterem Fall muss man sich das auch nicht verbieten lassen, urteilte jetzt das Landgericht Chemnitz: Eine Mieterin darf dort ab sofort eine Piratenflagge wieder als Fenstervorhang nutzen.

Urteil im Streit um Piratenflagge erwartet

Wie abschreckend kann eine Piratenfahne im Zimmerfenster wirken? Im Zivilstreit zwischen Anett K. (mitte) und ihrem Vermieter hat nun das Landgericht Chemnitz entschieden.

(Foto: dpa)

Der weiße Schädel auf schwarzem Grund hatte vier Jahre lang in einem Fenster über der Eingangstür zu dem Mehrfamilienhaus gehangen - und so nach Meinung des Vermieters eine abschreckende Wirkung auf potentielle Mietinteressenten entfaltet. Die Eigner wollten bei der Familie, die hinter der Flagge lebt, einen Schaden in Höhe von 700 Euro geltend machen - zwei Monatsmieten.

Dieser sah durch den abgebildeten Totenkopf im Fenster direkt über der Haustür eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Mietinteressenten und wollte einen Schaden in Höhe von 700 Euro geltend machen - zwei Monatsmieten. Das örtliche Amtsgericht gab dem Vermieter Recht und ordnete an, die Flagge einzuholen. Einigungsversuche scheiterten, die 46 Jahre alte Mieterin ging in Berufung - schon aus Prinzip. Und mit Erfolg: In zweiter Instanz hob das Landgericht die erste Entscheidung nun auf.

Die Interessen des Vermieters seien durch die Kinderfahne nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt worden, hieß es zur Begründung. Das Urteil sei aber kein Grundsatzbeschluss, sondern gelte nur für den Einzelfall. Es sei nicht darüber entschieden worden, ob es möglicherweise "auch zulässig ist, eine gesamte Wohnung oder eine gesamte Hausfassade mit Piratenflaggen zu dekorieren", fügte ein Gerichtssprecher hinzu.

Richter Andreas Frei hatte sich während des Zivilprozesses bei einem Ortstermin persönlich von der Wirkung der Flagge überzeugt. Zwar habe sie die Außenfassade des Hauses schon dominiert, sei aber auch deutlich als Kinderfahne erkennbar gewesen - weil es sich um einen "grinsenden Schädel mit einer Augenklappe" gehandelt habe, hob das Gericht hervor.

Nun soll der 22 Jahre alte Sohn entscheiden, ob die Flagge wieder dauerhaft dort hängen soll. Verbieten kann das der Familie niemand mehr - das Landgericht hat keine Revision zugelassen. Der Vermieter, der zur Urteilsverkündung nicht erschienen war, kann also dagegen nicht mehr vorgehen.

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