Urteil:Schmerzensgeld nach Befruchtung mit "falschem Sperma"

Künstliche Befruchtung

Diese mikroskopische Aufnahme zeigt eine menschliche Eizelle, die in einem Speziallabor zu Demonstrationszwecken injiziert wird.

(Foto: Ralf Hirschberger/dpa)
  • Das Oberlandesgericht Hamm sprach einer Mutter ein Schmerzensgeld von 7500 Euro zu, weil ein Kind mit einem anderen Sperma gezeugt wurde.
  • Nach der Geburt eines Mädchens wollte die Frau ein weiteres Kind. Beide Kinder sollten nach Wunsch der Mutter Vollgeschwister sein.

Wenn Ärzte für eine künstliche Befruchtung ein anderes Sperma verwenden als vereinbart, können sie zu einem Schmerzensgeld verurteilt werden. So urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Hamm und sprachen einer Mutter ein Schmerzensgeld von 7500 Euro zu. Die Ärzte müssten für die gesundheitlichen Auswirkungen der Pflichtverletzung haften, entschied das Gericht.

Eine in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebende Frau hatte einen Behandlungsvertrag mit einer Arztpraxis in Münster über eine künstliche Befruchtung geschlossen. Nach der Geburt eines Mädchens wollte die Frau ein weiteres Kind, das von dem gleichen Samenspender stammen sollte. Beide Kinder sollten nach Wunsch der Mutter Vollgeschwister sein.

Nach der Geburt des zweiten Kindes stellte sich den Angaben zufolge heraus, dass beide Kinder unterschiedliche Blutgruppen hatten. Daraufhin habe sich die Frau bei der Arztpraxis nach dem Vater erkundigt und erfahren, dass die Kinder nicht von demselben Spender gezeugt worden seien.

Die Nachricht, dass die Kinder keine Vollgeschwister seien, habe bei der Frau nach eigenen Angaben eine körperlich-psychische Belastungssituation mit Erschöpfungszuständen, depressiven Episoden und Schuldgefühlen gegenüber beiden Kindern ausgelöst, erklärte das Gericht. Das habe eine psychologische Behandlung notwendig gemacht.

Die Ärzte hätten die von der Klägerin behaupteten gesundheitlichen Folgen bestritten und auf andere mögliche Ursachen verwiesen, vor allem auf die Trennung von der Lebensgefährtin. Nach Auffassung des Gerichts hingegen rechtfertigten die gesundheitlichen Belastungen das Schmerzensgeld. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen seien durch die behandelnde Psychotherapeutin sowie durch Auswertung von Krankenunterlagen von der Vorinstanz, dem Landgericht Münster, festgestellt worden, erklärte das Oberlandesgericht. Das Urteil ist rechtskräftig.

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