Süddeutsche Zeitung

Urteil nach Flugzeugabsturz:Air France: Fahrlässige Untätigkeit

Ein französisches Gericht hat Air France im Prozess um den Todesflug über dem Atlantik der fahrlässigen Tötung für schuldig gesprochen - weil der Geschwindigkeitsmesser in der Unglücksnacht nicht zum ersten Mal versagte.

Wegweisendes Urteil? Knapp eineinhalb Jahre nach dem mysteriösen Absturz einer Air-France-Maschine über dem Atlantik hat ein französisches Gericht den Angehörigen einer Stewardess eine Entschädigungszahlung von 20.000 Euro zugesprochen. Die für die Opfer von Rechtswidrigkeiten zuständige Gerichtskommission CIVI geht davon aus, dass der Tod der 228 Menschen an Bord des Flugzeugs auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, wie der Radiosender France Info berichtete.

Die Geschwindigkeitsmesser des in der Maschine eingesetzten Typs hätten in der Unglücksnacht nicht zum ersten Mal versagt. Dies reiche aus, um auf den Tatbestand der fahrlässigen Tötung zu schließen.

Die Entscheidung der Gerichtskommission aus Toulon ist bemerkenswert, weil bislang kein Abschlussbericht der Flugunfallermittler vorliegt. Sie hatten in der Vergangenheit wiederholt vor voreiligen Schlüssen gewarnt.

Klar ist derzeit nur, dass beim Flug AF 447 mitten in einer Unwetterfront mehrere Geräte und der Autopilot ausfielen. Der Ausfall der sogenannten Pitot-Sonden zur Geschwindigkeitsmessung hat nach bisherigen Erkenntnissen nicht allein zu der Katastrophe geführt.

Das Wrack und die Flugschreiber der Maschine sind trotz mehrerer Suchaktionen bis heute vorschollen. Lediglich 51 der 228 Opfer wurden nach dem Absturz am Pfingstmontag 2009 tot im Wasser entdeckt, darunter sechs der 28 getöteten Deutschen.

Die Entschädigung für die Hinterbliebenen der Flugbegleiterin wird vom französischen Garantiefonds für die Opfer von Straftaten gezahlt.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1005932
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
dpa/kat/segi
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.