Süddeutsche Zeitung

Vor Gericht:Mutter wegen Kindesmisshandlung verurteilt

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Die Mutter, die ihre Tochter in eine Hundebox gesperrt und schwer misshandelt haben soll, muss für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil gab das Landgericht Hannover am Mittwoch bekannt.

Die 44-Jährige war beschuldigt worden, ihre damals sechs- beziehungsweise siebenjährige Tochter zwischen August 2016 und September 2017 mehrmals in die Tierbox eingeschlossen und geschlagen zu haben. Sie soll das Mädchen auch gezwungen haben, ein elektrisches Hundehalsband zu tragen, und mindestens einmal einen Stromstoß ausgelöst haben. Derartige Halsbänder sind in Deutschland nach Tierschutzrecht verboten.

Die Frau räumte die Vorwürfe am Tag vor der Urteilsvorkündung ein. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert, die Verteidigung zwei Jahre auf Bewährung. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft setzte die Hundetrainerin "drakonische Strafen" ein und fügte dem Mädchen Angst und Schmerzen zu, wenn es sich "unpassend" verhielt. Kurz nach der Einschulung soll die Mutter das Kind im Wald ausgesetzt haben, weil es seine Hausaufgaben nicht machen wollte.

Der 44-Jährigen wurde zudem vorgeworfen, das Mädchen mit einer Peitsche und einem breiten Holzstück geschlagen zu haben. Letzteres habe immer griffbereit auf dem Tisch gelegen.

Mädchen vertraute sich einer Therapeutin hat

Noch zum Prozessauftakt im September hatte sich die Angeklagte, die auch noch eine vierjährige Tochter hat, wortreich verteidigt und die Vorwürfe abgestritten. Jahrelang habe sie sich für die Förderung ihrer Tochter eingesetzt - etwa mit Logopädie und Ergotherapie.

Ausführlich schilderte die Mutter vor Gericht auch ihren eigenen Lebensweg. Ihre große Tochter habe sich häufig Geschichten ausgedacht, die nicht stimmten, sagte die Angeklagte, die selbst bei Pflegeeltern aufgewachsen ist. Der Vater, der kein Sorgerecht hat, wohnte zum Zeitpunkt der Tat nicht bei der Familie. Gegen ihn wird gesondert ermittelt.

Die Ermittlungen waren dem Gericht zufolge ins Rollen gekommen, nachdem sich das Mädchen einer Therapeutin anvertraut hatte. Die Videovernehmung der heute Neunjährigen wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Gerichtssaal gezeigt.

Das Mädchen und seine jüngere Schwester wurden bereits nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom Jugendamt in Obhut genommen.

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