In dem erschütternden Fall um ein jahrelang eingesperrtes Mädchen ist die Mutter zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Siegen sah es als erwiesen an, dass sie ihre Tochter schon seit dem frühen Kleinkind-Alter im Haus der Großeltern in Attendorn im Sauerland versteckt hatte. Das Mädchen lebte mehr als sieben Jahre lang vollständig von der Außenwelt isoliert.
Das Gericht verurteilte die Mutter unter anderem wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und Verletzung von Erziehungspflichten. Die 80-jährige Großmutter wurde als Mittäterin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das kam überraschend, denn sie war ursprünglich lediglich wegen Beihilfe angeklagt worden. Der Großvater erhielt eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten als „Gehilfe“.
Nach der kurzen Urteilsverkündung schloss die Vorsitzende Richterin die Öffentlichkeit aus. Eine Gerichtssprecherin sagte auf Anfrage, das Urteil sei nicht rechtskräftig, grundsätzlich sei eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich.
Laut Verlesung der Anklage vom Februar hatte die Mutter ihre Tochter seit dem 15. Juli 2015 in dem Einfamilienhaus im Kreis Olpe eingesperrt, um sie ganz für sich allein zu haben. Sie habe dem Vater jeden Kontakt zu dem Mädchen verweigert und vorgegeben, mit der Kleinen in Italien zu leben. In der ganzen Zeit habe ihre Tochter nie draußen gespielt, kein einziges anderes Kind kennengelernt, weder Kita noch Schule besucht und sei nie ärztlich untersucht worden. Sie leide unter erheblichen Entwicklungsverzögerungen und motorischen Defiziten durch die Gefangenschaft.

