Urteil:Lebenslang für den Serienmörder von Aachen

Er hat in den 80er Jahren fünf Anhalterinnen erwürgt. 18 Jahre nach seiner letzten Tat verhängte das Landgericht Aachen nun die Höchststrafe.

Mit der Höchststrafe ist der Prozess gegen den Fünffachmörder von Aachen zu Ende gegangen. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Es sah es als erwiesen an, dass der frühere Versicherungsvertreter zwischen 1983 und 1990 fünf junge Anhalterinnen im Großraum Aachen ermordet hatte.

Urteil: Egidius Sch. hat vor dem Landgericht Aachen sein Geständnis widerrufen - trotzdem sah das Gericht die Schuld des 52-Jährigen als erwiesen an.

Egidius Sch. hat vor dem Landgericht Aachen sein Geständnis widerrufen - trotzdem sah das Gericht die Schuld des 52-Jährigen als erwiesen an.

(Foto: Foto: AP)

Der Prozess um die brutalen Morde in den 80er Jahren drehte sich vor allem um das Geständnis des Angeklagten: Bei der Polizei hatte der 52-jährige Familienvater noch alles eingeräumt, doch vor dem Landgericht Aachen widerrief er sein Geständnis - mit einer Erklärung, wie sie wohl noch kein anderer vorgebracht hat: Er habe sadomasochistischen Neigungen.

Die Morde habe er nur zugegeben, weil der Gedanke an Untersuchungshaft und Bestrafung ihn erregt hätten. Zudem sei er zu dem Geständnis gezwungen worden.

DNA-Spur als wichtigster Beweis

Doch trotz aller Unschuldsbeteuerungen glaubte das Gericht jetzt dem ursprünglichen Geständnis des früheren Versicherungsvertreters und verurteilte ihn am Dienstag zur Höchststrafe. Die Kammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Als wichtigster Beweis gilt die DNA-Spur des Serienmörders.

Die sexuellen Neigungen des Angeklagten waren mehrfach Thema in dem Prozess. So sagte seine erste Ehefrau aus, Egidius Sch. Habe sie mehrfach zum Sex gezwungen und sadomasochistische Praktiken von ihr verlangt. Die zweite Ehefrau des Angeklagten sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.

Egidius Sch. Nahm das Urteil am Dienstag ohne sichtliche Regung entgegen. Sein Verteidiger Rainer Dietz hatte schon vorher Revision gegen eine eventuelle Verurteilung angekündigt.

Der Vorsitzende Richter Gerd Nohl sagte, für die Entscheidung der Kammer sei unter anderem das "drei bis vier Mal wiederholte Geständnis" des Angeklagten von Bedeutung gewesen. Dieser habe bei der Polizei und gegenüber dem Haftrichter die Taten eingeräumt. Man gehe nicht davon aus, dass dies durch Repressalien der vernehmenden Beamten geschehen sei.

Der genetische Fingerabdruck hatte die Ermittler im vergangenen August, mehr als 20 Jahre nach Beginn der Mordserie, auf die Spur des bis dahin unbekannt gebliebenen Täters gebracht. Egidius Sch. war wenige Monate zuvor im Raum Heinsberg bei einem Schrottdiebstahl gefasst worden und hatte freiwillig eine DNA-Probe abgegeben.

Die Morde sollen stets nach einem ähnlichen Muster abgelaufen sein: Demnach nahm der Täter junge Frauen in seinem Auto mit, die nachts als Anhalterinnen nach Hause wollten. Er fesselte seine Opfer, vergewaltige sie und erwürgte oder erdrosselte sie anschließend.

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