Es war einer der ersten großen „Me Too“-Fälle: Im Oktober 2017 warfen Dutzende Frauen dem Hollywood-Regisseur James Toback öffentlich sexuelle Übergriffe vor, bald schlossen sich Hunderte an. Die Taten sollen sich über Jahrzehnte erstreckt haben, doch rechtlich belangt wurde Toback zunächst nicht, vieles war verjährt. Das änderte sich 2022 mit dem Adult Survivors Act, einem Gesetz des Bundesstaats New York, das die Verjährungsfrist für ein Jahr aussetzte und Zivilklagen zuließ. 40 Frauen klagten gemeinsam gegen Toback. Der hat die Vorwürfe stets abgestritten. Auf eine Anfrage der SZ reagierte er nicht.
„Me Too“„Ich bin aus seiner Wohnung gerannt, aber der Lift kam nicht schnell genug“
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Marianne Hettinger war 25, als der Hollywood-Regisseur James Toback sie sexuell angriff. 30 Jahre erzählte sie niemandem davon, dann bricht sie ihr Schweigen.
Interview von Veronika Wulf

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