Urteil in Trier:Lebenslange Haft für Mord beim Fessel-Sex

Was zunächst wie ein einvernehmliches Sex-Spielchen wirkte, endete für eine 27-Jährige tödlich: Ihr Freund fesselte sie ans Bett und erwürgte die wehrlose Frau. Jetzt hat das Landgericht Trier den 34-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Sein Motiv: Habgier.

Beim Sex fesselten sie sich regelmäßig ans Bett. Im Januar eskalierte das Sex-Spielchen zwischen einem jungen Pärchen in Rheinland-Pfalz jedoch: Plötzlich beginnt der Mann, seine wehrlose Freundin zu würgen - nicht aus Lust, sondern offenbar aus Habgier. In den nächsten Tagen hebt der arbeitslose Koch immer wieder Geld von deren Konto ab, insgesamt 3000 Euro. Die Leiche der jungen Frau liegt währenddessen im Schlafzimmer.

Das Landgericht Trier verurteilte den 34-Jährigen jetzt wegen Mordes aus Habgier und Heimtücke zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe. Die Frau sei völlig wehr- und arglos gewesen, als der Angeklagte ihr plötzlich auf dem Bett mit beiden Händen den Hals zugedrückt habe, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsbegründung.

Weil das Fesseln ans Bett bei dem Paar eine übliche Praxis war, seien bei der Toten keine Abwehrspuren gefunden worden. Schließlich strangulierte der Mann die Frau mit einem Kabel und stach zweimal mit einem Steakmesser zu.

Der Angeklagte hatte die Tat während des Prozesses gestanden. Offenbar wollte der junge Mann mit dem erbeuteten Geld seine Drogensucht finanzieren. Die Gewalttat erklärte der 34-Jährige damit, dass er gewissermaßen in Trance gehandelt habe, weil er zuvor eine Kräutermischung konsumiert habe. Er könne sich an nichts mehr erinnern.

Die Staatsanwaltschaft wies das als Schutzbehauptung zurück und warf dem Angeklagten stattdessen planvolles Handeln vor. Dieser Auffassung schloss sich auch das Gericht an. Der Angeklagte habe sich bei der Tat "folgerichtig, wenn auch in einer grässlichen Art und Weise" verhalten, sagte die Richterin. Im Internet recherchierte er außerdem zu Begriffen wie Chloroform und Schlafmittel. Es sei also keine Tat im Affekt gewesen.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: