Urteil in Rostock:Vater wirft Kleinkind vom Balkon - sieben Jahre Haft

Lesezeit: 1 min

Sie überlebte wohl nur dank eines Baumes und des weichen Rasens: In Rostock warf ein Mann seine dreijährige Tochter aus dem dritten Stock. Jetzt hat ihn das Landgericht zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte angegeben, sich wegen seiner Krankheit nicht erinnern zu können.

Ein kleines Mädchen stürzt acht Meter tief - und überlebt. Doch ihr Sturz von einem Balkon in Rostock war kein Unfall: Ihr Vater ist deswegen nun zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt verurteilte den 44-Jährigen dafür, seine drei Jahre alte Tochter aus dem dritten Stock geworfen zu haben.

Die Verteidigung des Diabetikers hatte argumentiert, dass sich ihr Mandant wegen eines Zuckerschocks an nichts erinnern könne. Doch der Vorsitzende Richter am Landgericht Rostock stellte bei der Urteilsverkündung fest, dass der Vater für seine Tat voll verantwortlich sei und sich sehr wohl an das Geschehen erinnern könne.

Der 44-Jährige lebte von der Mutter des Mädchens getrennt, hatte das Kind aber oft betreut. Warum es zu der Tat gekommen war, konnte während des Prozesses nicht geklärt werden - der Angeklagte selbst hatte sich nicht geäußert.

Klar ist nach Ansicht des Gerichts nur, dass an jenem Januartag in der "äußerst ungepflegten und unaufgeräumten" Wohnung laute Stimmen und Möbelrücken zu hören waren. Laut Nachbarn habe das Kind plötzlich gerufen: "Papa, nein, Papa, hör auf!"

Später habe der Mann, dessen Umgang mit der Tochter von den Nachbarn als liebevoll beschrieben wurde, die Balkontür geöffnet und das leicht bekleidete Kind vom Balkon geworfen, so der Richter. Nicht nur der neben dem Haus stehende Baum habe dem Kind das Leben gerettet, sondern wohl auch der weiche Rasen, auf den das Mädchen fiel.

Eine zufällig vorbeikommende Spaziergängerin hörte das Kind wimmern. Auf Nachfrage, wie es dahin komme, habe das am ganzen Körper zitternde Mädchen gesagt: "Papa hat mich vom Balkon geschmeißt." (sic) Dem Richter zufolge hat das dreijährige Kind den Vorfall ohne bleibende physische oder psychische Schäden überstanden.

© Süddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: