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Urteil in Paris:Gericht spricht US-Airline wegen Concorde-Absturz frei

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Wer trägt die Schuld am Absturz des Überschallflugzeugs vor zwölf Jahren? Ein französisches Gericht hat jetzt die US-Fluggesellschaft Continental von der strafrechtlichen Verantwortung freigesprochen. Eine Maschine der Airline hatte auf dem Rollfeld in Paris ein Metallteil verloren und so das Unglück mit 113 Toten ausgelöst.

Kurz nach dem Start ging die Concorde in Flammen auf: Zwölf Jahre nach dem Absturz des Überschalljets bei Paris ist die US-Airline Continental von der strafrechtlichen Verantwortung für die Katastrophe mit 113 Toten freigesprochen worden. Ein Berufungsgericht in Versailles sprach der Fluggesellschaft aber eine zivilrechtliche Verantwortung zu. Continental muss der französischen Fluggesellschaft Air France, für die die verunglückte Concorde flog, eine Million Euro Schadenersatz zahlen.

Die Richter entlasteten zudem zwei Mitarbeiter von Continental sowie einen ebenfalls angeklagten Vertreter der französischen Luftfahrtbehörde.

Das Überschallflugzeug war auf der Startbahn des Pariser Airports Roissy Charles-de-Gaulle über ein Metallteil gerast, das eine Continental-Maschine verloren hatte. Das Metallstück zerfetzte einen Reifen, Gummiteile beschädigten unter anderem den Treibstofftank. In einer Kettenreaktion entzündete sich austretendes Kerosin - die Concorde versuchte zwar noch notzulanden, stürzte jedoch in ein Hotel.

Gegenseitige Schuldvorwürfe

Bei dem Unglück am 25. Juli 2000 starben 109 Menschen an Bord des Jets und vier Personen am Boden. Unter den Toten waren 97 Deutsche. Der Absturz führte zur Einstellung des von Air France und British Airways geführten Concorde-Programms im Jahr 2003.

Ein erster Prozess hatte 2010 mit einem Schuldspruch für Continental geendet. Die Airline war zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro und einer Million Euro Schadenersatz an Air France verurteilt worden. Continental wirft dem französischen Flugunternehmen vor, die Concorde trotz bekannter Mängel am Treibstofftank in die Luft geschickt zu haben.

Im dem ersten Verfahren war auch ein Continental-Angestellter zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte das Metallteil nicht richtig an der DC10-Maschine der Continental angebracht. Im Berufungsverfahren wurde der Mann nun freigesprochen.

Sein Vorgesetzter und der französische Behördenverantwortliche waren bereits im ersten Prozess freigesprochen worden, mussten sich aber erneut verantworten.

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