Süddeutsche Zeitung

Urteil in Kiel:Sechseinhalb Jahre Haft für Kinderschänder

Noch während seiner Bewährungszeit verging sich ein vorbestrafter Mann an sechs Kindern. Wegen sexuellen Missbrauchs in fast 30 Fällen verurteilte ihn das Landgericht Kiel jetzt zu sechseinhalb Jahre Haft. Strafmildernd wirkte sich das Geständnis des Angeklagten aus - und der Besitz kinderpornographischen Materials.

Er betreute ihre Hausaufgaben, brachte sie zum Kindergarten und zum Sport: Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von sechs Kindern in 20 Fällen und weiterer Straftaten muss ein einschlägig vorbestrafter Angeklagter sechseinhalb Jahre in Haft. Das Kieler Landgericht ordnete am Dienstag zugleich die Unterbringung des 32-jährigen in einer psychiatrischen Fachklinik an.

Der als ausgeprägt pädophil geltende Straftäter war schon 2002 in Hamburg wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden, verging sich aber noch in der Bewährungszeit vom Sommer 2010 bis Januar 2011 in Kiel an den fünf Kindern seiner ehemaligen Lebensgefährtin und deren Schwester sowie an einem Nachbarskind. Weil eine Neunjährige sich sofort ihrer Mutter offenbarte, flog der Fall auf.

Der Mann sei derzeit für die Allgemeinheit noch sehr gefährlich, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Becker. Damit folgte die zweite große Strafkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Selbst die Verteidigung hatte das Strafmaß des Anklägers als akzeptabel bezeichnet.

Der als ausgeprägt pädophil geltende Straftäter wusste zwar um das Unrecht seiner Taten, sagte Becker. Doch sei der Mann bei allen ihm zur Last gelegten Taten wegen einer schweren seelischen Abartigkeit nur eingeschränkt schuldfähig gewesen. "Seine Steuerungsfähigkeit, anders zu handeln, war wegen schwerer seelischer Abartigkeit vermindert", sagte der Richter. "Bei Vorliegen einer solchen Persönlichkeitsstörung ergibt sich eine Straf- und Schuldminderung."

Insgesamt bestrafte das Gericht 28 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern. 20 davon wurden wegen der Vorstrafe des Angeklagten und der Vorgehensweise als schwerer Kindesmissbrauch gewertet. Der Schuldspruch bezog auch den Missbrauch von Schutzbefohlenen und den Besitz kinderpornographischer Schriften ein.

Strafmildernde Aufnahmen

Der 32-Jährige hatte gefilmt und fotografiert, während er sich an den Kindern verging oder sie gegenseitig zu sexuellen Handlungen anleitete. Diese Bilder und Videos sowie sein weitgehendes Geständnis wirkten sich strafmildernd für ihn aus. Denn deswegen musste keines der Kinder vor Gericht angehört werden. Das Gericht entschied sich gegen die Verhängung einer Sicherungsverwahrung, sagte Becker zum Ende der Urteilsbegründung. Zwar gebe es die formellen Voraussetzungen dazu, denn der Angeklagte habe "einen Hang zu erheblichen Straftaten und eine intensive Neigung zu Rechtsbrüchen aufgrund eingeschliffener rechtswidriger Verhaltensmuster". Doch weder die Prozessbeteiligten noch der Gutachter hätten sich dafür ausgesprochen.

Wenn die auf Jahre angelegte psychotherapeutische Behandlung in einer geschlossenen Fachklinik optimal verläuft, muss der Mann möglicherweise nicht mehr ins Gefängnis. Eine der betroffenen Mütter äußerte sich zufrieden über das Urteil. "Hauptsache, er kommt lange nicht mehr raus", sagte ein Vater. Die Kinder sind alle in therapeutischer Betreuung.

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