Hessen:Gericht erleichtert Tötung von Straßentauben

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Sie verschmutzen mit ihrem Kot das Stadtbild und können Krankheiten übertragen. Für viele sind Tauben deshalb nichts weiter als lästiges Ungeziefer. Auch ein Gericht in Kassel hat nun entschieden, dass die Vögel in Massen als Schädlinge zu betrachten sind - und gezielt getötet werden dürfen.

Sie gelten auch als Ratten der Lüfte: Tauben. Und mancher wäre wohl froh, würde die graue Plage aus den Innenstädten verschwinden. Ein Urteil aus Hessen dürfte alle Taubenhasser zunächst jubeln lassen - denn die Richter in Kassel haben entschieden, dass die unliebsamen Vögel in Massen als Schädlinge zu betrachten sind, die es zu bekämpfen gilt. Die Lizenz zum Taubentöten ist das aber trotzdem nicht.

Sind Tauben Ungeziefer? Ja, zumindest wenn sie in Massen auftreten, hat jetzt der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden. (Foto: dpa)

Auslöser des Rechtsstreits war ein Falkner aus dem südhessischen Villmar. Der Kläger wollte erreichen, dass er im Auftrag - etwa von Firmen oder Kommunen - Tauben fangen, töten und an die Tiere seiner Greifvogelstation verfüttern darf.

Keine Rechtssicherheit für den klagenden Falkner

"Wenn sie in der bekannt hohen Populationsdichte auftreten, sind Tauben als Schädlinge im Sinne des Tierschutzgesetzes anzusehen", entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH). Sie dürften deshalb eher getötet werden als andere Wirbeltiere.

Der Falkner verbuchte mit seiner Klage aber nur einen Teilerfolg. Die Richter verpflichteten das Veterinäramt im Kreis Limburg-Weilburg, den Antrag erneut zu prüfen und festzulegen, ab wann eine Plage vorliegt und Tauben getötet werden dürfen. Rechtssicherheit hat der Kläger somit noch nicht: "Auch viele Städte warten händeringend auf eine richtungweisende Entscheidung. Ich bin mit der Stadt Frankfurt am Main in Gesprächen, um deren Taubenplage in Angriff zu nehmen", sagte der Falkner nach dem Urteil.

Selbst Tierschützer halten das Töten von Tauben für eine Option. "Straßentauben sind keine Wildvögel, sondern verwilderte Haustauben", sagt Klaus Richarz, Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte in Frankfurt. Es sei nichts dagegen einzuwenden, wenn die Zahl der Vögel nach tierschutzrechtlichen Maßstäben reduziert würde.

Tauben sind vor allem in größeren Kommunen, wo sie viel Futter finden, ein Problem. Nach Schätzungen des Naturschutzbundes Deutschland leben weltweit 500 Millionen Tauben in den Städten. Bewohner ärgern sich über Dreck und Gestank und fürchten Krankheiten.

Probleme gibt es zum Beispiel auch in München. Jede der etwa 40.000 Tauben produziert nach Angaben der Stadt zwischen zehn und zwölf Kilo Kot im Jahr - das ergibt jährlich bis zu 480 Tonnen allein in München. Der Kot schadet Gebäuden, Baudenkmälern und Kunstwerken - und verursacht Schäden in Millionenhöhe, wie es in einer Broschüre der Stadt heißt. Daher herrscht in der bayerischen Landeshauptstadt ein Fütterverbot. Weitere deutsche Städte versuchen, den Bestand zu reduzieren oder die Vögel ganz auszurotten.

In manchen Ländern werden Tauben gefangen, abgeschossen oder vergiftet. In Deutschland sind sich die Bundesländer nicht einig: In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt gelten Stadttauben per Verordnung als Schädlinge, wie der Vorsitzende Kasseler Richter sagte. In allen anderen Bundesländern gebe es dazu noch keine Bestimmungen.

Der klagende Falkner sieht sich selbst indes nicht als Tauben-Hasser, sondern als Mann mit einer Geschäftsidee: "Ich bin mit den Brieftauben meines Vater aufgewachsen und kenne mich gut mit den Tieren aus. Wir reden auch nicht über zwei Täubchen auf dem Balkon, sondern wenn Hunderte Tauben ein Firmengelände belagern."

© dpa/Jörn Perske/dapd/jobr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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