Urteil in Karlsruhe:Sechs Jahre Haft für Mordfall von 1987

Spätes Geständnis: Für den Mord an einer Eisverkäuferin im Jahre 1987 muss der Angeklagte sechs Jahre in Haft. (Foto: dpa)
  • 1987 war in Karlsruhe am Rande eines Tina-Turner-Konzerts eine 25-jährige Italienerin missbraucht und erdrosselt worden.
  • Dem Täter wurde erst jetzt der Prozess gemacht; er hatte sich im Februar in Basel der Polizei gestellt.
  • Seine Verteidigung hatte auf Freispruch wegen Verjährung plädiert

Fast 30 Jahre nach dem grausamen Tod einer jungen Italienerin ist ihr Mörder zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der heute 48-Jährige habe die 25-Jährige aus sexuellen Motiven erdrosselt, begründete der Vorsitzende Richter am Landgericht Karlsruhe am Freitag die Entscheidung.

Damit sei der Tatbestand des Mordes erfüllt. An der Toten habe der Angeklagte sexuelle "Ersatzhandlungen" vorgenommen. Auch der Missbrauch sei erwiesen. (Az.: 7 KLs 301 Js 6136/15 Hw.).

Mord am Rande von Tina-Turner-Konzert

Das Opfer, das als Eisverkäuferin arbeitete, war am 21. Juni 1987 mit dem Fahrrad in Richtung Wildparkstadion im Hardtwalt gefahren, wo Tina Turner ein Konzert gab. Im Dickicht fesselte, quälte und erdrosselte der Täter sie.

Zum Tatzeitpunkt war der Mann 20 Jahre alt. Er wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt; damit wäre eine Höchststrafe von zehn Jahren möglich gewesen.

Nach dem Verbrechen lebte er in der Schweiz. Im Februar hatte er sich der Polizei in Basel gestellt, weil er die Schuld nicht länger ertragen habe.

Das Geständnis des Mannes hatte sich strafmildernd ausgewirkt.

Die Verteidigung hatte auf Totschlag und damit Freispruch wegen Verjährung plädiert; die Staatsanwaltschaft auf sechs Jahre wegen Mordes. Dem folgte das Gericht.

Text von SZ-Korrespondentin Charlotte Theile über den Mordfall.

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Von Charlotte Theile

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