Urteil in Kaiserslautern:Hells-Angels-Rocker muss zwölf Jahre hinter Gitter

Totschlag, kein Mord: Drei Jahre nach einer tödlichen Auseinandersetzung im Rockermilieu hat das Landgericht Kaiserslautern den Täter zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Für die Angehörigen des Opfers ist das nicht genug.

Nach drei Jahren ist das dritte Urteil im Kaiserslauterner Rockermord-Prozess gefallen. Das Landgericht verurteilte einen 30-jährigen Hells-Angels-Rocker am Donnerstag wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft. Er hatte einen Regionalpräsidenten der rivalisierenden Outlaws erstochen.

Plädoyers im Mordprozess gegen Hells-Angels-Rocker erwartet

Das Gericht verurteilt ein 30-jähriges Mitglied der Hells Angels wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft.

(Foto: dpa)

Mit der zwölfjährigen Strafe folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer vom ursprünglich erhobenen Mordvorwurf abgewichen war. Die dafür notwendigen Mordmerkmale seien nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen gewesen. Der Angeklagte hatte gestanden, gemeinsam mit zwei Komplizen ein Mitglied der rivalisierenden Outlaws überfallen und erstochen zu haben. Dabei hatte der Angeklagte eine Art Notwehrsituation geltend gemacht und behauptet, das Opfer habe selbst nach einem Messer gegriffen. Doch auch das konnte nicht nachgewiesen werden.

Die Verteidigung hatte sich vor diesem Hintergrund der Forderung der Staatsanwaltschaft angeschlossen und gefordert, dass das Strafmaß nicht über zwölf Jahre Haft hinausgehen dürfe. Die Anwälte der Nebenklage, die die Tochter und den Vater des getöteten Regionalpräsidenten der Outlaws vertreten, hatten dagegen auf einer Verurteilung wegen Mordes beharrt und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. "Mord bleibt Mord, und der Staat muss konsequent dagegen durchgreifen", sagte die 21-jährige Tochter des Opfers.

Im Mai 2010 hatte das Landgericht Kaiserslautern bereits zwei Komplizen des nun vor Gericht stehenden mutmaßlichen Haupttäters wegen Körperverletzung mit Todesfolge beziehungsweise wegen Beihilfe zu siebeneinhalb und vier Jahren Haft verurteilt. Das Trio soll den 45-Jährigen, der auf einem Motorrad unterwegs war, mit dem Auto verfolgt und ausgebremst haben. Nachdem einer der bereits Verurteilten den Bandenchef mit einem Schlagstock zu Boden geprügelt hatte, soll ihm der jetzt Angeklagte sieben Messerstiche in den Rücken und in die Seite versetzt haben. Das Opfer starb wenige Stunden später im Krankenhaus.

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