Urteil in Hamburg:Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes an "Zweitfrau"

Bei der Hochzeit ihrer Schwester wird eine 23-Jährige überfallen und von ihrem Ex-Partner getötet. Jetzt, 16 Jahre später, hat das Landgericht Hamburg den Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hat er aus Wut auf seine "Zweitfrau" gehandelt.

Das Brautpaar fährt mit dem Auto zu seiner Hochzeitsfeier in Hamburg-Bramfeld. In dem Wagen, vorne auf dem Beifahrersitz, fährt auch die Schwester der Braut mit. Die Stimmung ist fröhlich, die Gäste warten schon vor dem Veranstaltungscenter. Doch kaum öffnet die Schwester die Beifahrertür, stürzt sich von hinten ihr Ex-Freund auf sie. Der aus Afghanistan stammende Mann drückt sein Opfer zu Boden und tötet die junge Frau mit sieben Messerstichen in Brust und Bauch. Nach der Bluttat am 12. Juli 1996 kann er flüchten und taucht jahrelang im Ausland unter. Jetzt - eineinhalb Jahrzehnte später - hat ihn das Landgericht Hamburg wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

"Sie müssen jetzt die Konsequenzen ihrer feigen und sinnlosen Tat tragen", sagte der vorsitzende Richter. Das Gesicht des Angeklagten verriet während der Urteilsbegründung keine Regung. Die 23-Jährige war die "Zweitfrau" des 56-jährigen Mannes, nach afghanischem Recht waren die beiden verheiratet. Die gemeinsame Tochter war zur Tatzeit erst drei Jahre alt. Heute ist sie erwachsen.

Doch es gab immer wieder Streit, weil der Mann seine "Erstfrau", mit der er fünf Kinder hat, nicht aufgeben wollte. Auch soll er die 23-Jährige oft geschlagen haben und ihr den Besuch eines Sprachkurses verboten haben. Schließlich verließ ihn die junge Frau und zog von Zwickau in Sachsen in ein Hamburger Frauenhaus. "Sie wollte studieren, um endlich auf eigenen Beinen stehen zu können", sagte der Richter. "Doch der Angeklagte akzeptierte die Trennung nicht. Sie hatte große Angst vor ihm."

Nach Überzeugung des Gerichtes fasste der Angeklagte bereits einen Tag vor der Tat den Entschluss, seine "Zweitfrau" aus Rache und Wut zu töten. "Er fühlte sich in seiner Ehre verletzt", sagte der Richter. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei erfüllt. "Das Opfer war arg- und wehrlos." Der Mann sei schuldfähig. "Es liegen keine psychiatrischen Auffälligkeiten vor", sagte der Richter.

Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert, allerdings kein konkretes Strafmaß genannt. Sie will voraussichtlich in Revision gehen. Der Mann war nach der Tat nach Afghanistan geflüchtet. Im Dezember 2011 reiste er über Usbekistan nach Schweden und wurde dort aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen. Im April dieses Jahres erfolgte die Auslieferung nach Deutschland. Zum Prozessauftakt hatte der nicht vorbestrafte Mann die Tat gestanden.

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