Süddeutsche Zeitung

Urteil in Gießen:Gericht verwehrt krankem Jungen Spenderherz

  • Ein Gericht hat das Vorgehen der Ärzte an der Uniklinik Gießen unterstützt - sie hatten einen kranken Jungen für nicht transplantierfähig erklärt.
  • Die Eltern des kleinen Muhammet wollten mit einer einstweiligen Verfügung erreichen, dass ihr Sohn doch noch auf die Liste für ein Spenderherz kommt.

Gericht bestätigt Entscheidung der Ärzte

Muss die Uniklinik Gießen einen kranken Jungen auf die Warteliste für ein Spenderorgan setzen? Nein, hat das Landgericht Gießen nun entschieden - und das Vorgehen der behandelnden Ärzte unterstützt. Die Mediziner halten den Zweijährigen wegen eines schweren Hirnschadens für nicht transplantierfähig.

Die Einschätzung der Ärzte sei nicht zu beanstanden, heißt es nun in der Urteilsbegründung. Die Mediziner hatten sich bei ihrer Entscheidung auf das Transplantationsgesetz und entsprechende Richtlinien berufen.

Der Fall des kleinen Muhammet hatte für großes Aufsehen gesorgt. Kritiker hatten den Ärzten vorgeworfen, sie diskriminierten Behinderte. Die Klinik hatte das mehrfach zurückgewiesen. Auch in dieser Frage gab es Rückendeckung des Gerichts: Es liege keine Diskriminierung vor, erklärte der Richter.

Wie es Muhammet geht

Die Eltern des kleinen Muhammet wollten mit ihrer einstweiligen Verfügung erreichen, dass ihr Sohn doch noch auf die Liste für ein Spenderherz kommt. Sie waren für eine Behandlung im März extra aus der Türkei nach Deutschland gekommen. Kurz vor der Abreise Ende März erlitt der Junge einen Herzstillstand. In Gießen stellte sich heraus, dass der Zweijährige dadurch einen schweren Hirnschaden erlitten hatte. Daraufhin lehnten es die Gießener Ärzte ab, das Kind auf die Warteliste zu setzen.

In dem Streit mit den Ärzten hatten sich die Eltern und die Klinik zunächst auf einen sogenannten Zwischenvergleich geeinigt. Demnach bekamen die Eltern vier Wochen Zeit, eine andere Klinik für ihren Sohn zu finden. Weil das scheiterte, musste nun das Gericht entscheiden.

Was das Urteil bedeutet

Der Anwalt der Familie hatte der Frankfurter Rundschau vor dem Urteil gesagt, der Prozess habe über den Einzelfall hinaus Bedeutung: Nach welchen Kriterien Organe verteilt werden, habe der Gesetzgeber bislang nur unzureichend geregelt. "Bei Entscheidungen über die Aufnahme in die Warteliste geht es um den Zugang zur Transplantationsmedizin", argumentierte der Anwalt. Der Hirnschaden des Jungen ändere nichts an seinem Anspruch auf einen Wartelistenplatz.

Das Landgericht Gießen sieht das anders. Das Hindernis für eine Organtransplantation stelle nicht die Hirnschädigung an sich dar, sondern die hieraus resultierenden erhöhten Operationsrisiken, erklärten die Richter. Es sei keine Diskrimierung wegen der Behinderung des Jungen gegeben.

Anwalt will Rechtsmittel einlegen

Der Anwalt der Eltern bedauerte die Entscheidung des Gerichts. Es blende die vorgebrachte Kritik am Transplantationsgesetz und den Richtlinien der Bundesärztekammer aus. Er will nun Rechtsmittel einlegen.

Die Ärzte wollen noch einmal auf die Eltern zugehen und die verbleibenden Behandlungsmöglichkeiten besprechen. Sie haben bereits vorgeschlagen, Muhammet von seinem Kunstherzen zu entwöhnen. Das ist allerdings eine Strategie, die auch mit seinem Tod enden könnte.

Wie Spenderorgane vergeben werden

Wenn ein Organ versagt, ist die Transplantation häufig die einzige Chance auf Rettung. Doch viele warten vergebens, denn in Deutschland herrscht akuter Mangel an Spenderorganen. Statistisch gesehen sterben deshalb drei Menschen täglich. Allein 8000 Patienten warten auf eine neue Niere. Wer ein neues Herz oder eine Leber braucht, hat noch geringere Aussichten auf Erfolg.

Einige Patienten müssen "wegen ihres schlechten Allgemeinzustandes" von der Warteliste genommen werden, heißt es bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Andere sterben, weil kein Organ rechtzeitig zur Verfügung steht. Jedoch kommen nicht alle Patienten, die ein neues Organ brauchen, auf die Warteliste - zum Beispiel wenn das Risiko zu hoch ist und die Erfolgsaussichten schlecht sind.

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