Süddeutsche Zeitung

Urteil in Frankreich:Stierkämpfe dürfen weiter stattfinden

Die Proteste von Tierschützern blieben erfolglos: Stierkämpfe sind in Frankreich weiterhin erlaubt, urteilte jetzt der Verfassungsrat in Paris. Grundlage für die Entscheidung ist eine Ausnahmeklausel, die auch Hahnenkämpfe erlaubt.

Fortsetzung einer blutigen Tradition: Im Süden Frankreichs dürfen auch weiterhin Stierkämpfe abgehalten werden. Das hat der Verfassungsrat jetzt in Paris entschieden, wie die Nachrichtenagentur AFP und die Zeitung Le Monde berichten. Demnach verstoßen die in bestimmten Regionen zulässigen Corridas nicht gegen die französische Verfassung.

Im Süden Frankreichs haben Stierkämpfe viele Anhänger und gelten dort als traditionsreiches Kulturgut. Tierschutz-Organisationen hatten gegen die Stierkämpfe geklagt, die sie als brutale Tierquälerei ansehen.

In Frankreich ist jeder "Akt der Grausamkeit" gegen Tiere verboten. Ausnahmen macht das Strafgesetzbuch aber bei Stier- und Hahnenkämpfen in Regionen, in denen es sich um eine "örtliche Tradition" handele. Der Verfassungsrat entschied nun, dass diese Ausnahmeklausel verfassungsgemäß ist.

Auch in Spanien haben Stierkämpfe eine lange Tradition, dort hatte das katalonische Parlament im Juli 2010 trotzdem einem Volksbegehren stattgegeben, das Stierkämpfe in der nordostspanischen Region Katalonien zum 1. Januar 2012 verbietet.

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