Urteil in Frankfurt:Rapperin Schwesta Ewa zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

Prozess gegen Rapperin Schwesta Ewa

Die 32-jährige Rapperin Schwesta Ewa war im November 2016 verhaftet worden.

(Foto: dpa)
  • Die Staatsanwaltschaft hatte der 32-jährigen Rapperin unter anderem vorgeworfen, junge Frauen zur Prostitution gezwungen zu haben.
  • Diese Anschuldigung wurde vor dem Landgericht Frankfurt fallengelassen, allerdings wurde die Sängerin verurteilt, weil sie Prostituierte getreten und geschlagen hat.
  • Durch die Steuerhinterziehung war ein Schaden von etwa 60 000 Euro entstanden.

Im Prozess gegen die Rapperin Schwesta Ewa hat das Frankfurter Landgericht die 32-Jährige zu einer Haftstrafe verurteilt. Sie soll für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Gericht verhängte die Strafe unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und drei Monate Haft gefordert. Die Anklage hatte Schwesta Ewa unter anderem vorgeworfen, von November 2015 bis September 2016 teilweise minderjährige Frauen im gesamten Bundesgebiet zur Prostitution gezwungen zu haben. Die Vorwürfe der Zuhälterei und des Menschenhandels sah das Gericht allerdings nicht als erwiesen an. Dennoch muss die Sängerin jetzt ins Gefängnis.

Durch die Steuerhinterziehung war ein Schaden von rund 60 000 Euro entstanden. Die als Rapperin Schwesta Ewa bekannte Ewa Malanda hatte vor dem Landgericht Frankfurt zudem eingeräumt, die Frauen geschlagen zu haben - bestritt aber, deren Zuhälterin gewesen zu sein. Sie seien der Prostitution aus freien Stücken nachgegangen, um in kurzer Zeit möglichst viel Geld für Luxusartikel zusammenzubekommen. Für sie sei Sexarbeit "ein normaler Job", erklärte die Angeklagte: "Ich hab ja selber jung angefangen." Der Erlös aus der Arbeit der Frauen sei nach dem Abzug aller Spesen gleichmäßig verteilt worden.

Die Zeuginnen hatten das bestätigt. "Ich habe freiwillig Sex gemacht", sagte eine 18-Jährige vor Gericht. Der Kontakt zu der Rapperin sei über Facebook entstanden, sie habe die Angeklagte ausdrücklich um eine Unterweisung ins Rotlicht-Gewerbe gebeten, sagte eine andere Zeugin. In der Urteilsbegründung hieß es, die jungen Frauen hätten sich nicht unter Zwang prostituiert.

Eine 21-Jährige brach die Zeugenvernehmung vor der Wirtschaftsstrafkammer am Montag nach 45 Minuten ab, weil sie ihre "Freundin nicht verraten" wolle. Alle vier Frauen sagten allerdings aus, dass die als impulsiv bekannte Schwesta Ewa bereits bei Kleinigkeiten mit Ohrfeigen und Tritten reagiert habe - etwa wenn eine Waschmaschine falsch befüllt worden sei.

Die 32-jährige Malanda war im November 2016 verhaftet worden. Aus ihrer Vertrautheit mit Prostitution, Kriminalität und Gewalt hatte die 32-Jährige nie einen Hehl gemacht. Auf ihrem ersten Album "Kurwa" (polnisch für "Hure") rappt die in Polen geborene Ewa Müller, die ihren Namen später in Malanda änderte, über ihre Zeit als Prostituierte, in der sie Vergewaltigung und Drogenabhängigkeit erlebt haben soll.

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