Urteil in Berlin:19-Jährige muss für den Tod ihres Neugeborenen ins Gefängnis

Prozess gegen Abiturientin wegen Kindstötung

Die Angeklagte war 17 Jahre alt, als sie schwanger wurde.

(Foto: dpa)
  • Das Landgericht Berlin verhängt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
  • Die Angeklagte aus Berlin war 17 Jahre alt, als sie schwanger wurde.
  • Die Schülerin verheimlicht ihre Schwangerschaft und bringt unbemerkt in ihrem Kinderzimmer ein Mädchen zur Welt.
  • Kurz nach der Geburt soll sie den Säugling erstickt haben.

Als die Richterin das Urteil verkündet, reagiert die Mutter der Angeklagten fassungslos: "Wie bitte?" Die 19-jährige Tochter steht weinend neben ihrem Anwalt. Sie habe ihr Baby gleich nach der heimlichen Geburt erstickt, urteilt eine Jugendstrafkammer des Landgerichts Berlin am Freitag. "Die Tötung war die konsequente Fortsetzung einer verheimlichten Schwangerschaft", heißt es weiter. Zwei Jahre und neun Monate Haft werden gegen die junge Frau verhängt.

Die Angeklagte war 17 Jahre alt, als sie schwanger wurde. "Sie weiß dann, dass sie schwanger ist, schiebt es aber weg, verleugnet es", sagt Richterin Regina Alex. "Joggen in der Schwangerschaft" habe die Angeklagte im September noch gegoogelt. Ihre Mutter besorgte aus der Apotheke einen Schwangerschaftstest. Er fiel negativ aus. "Die Verheimlichung war möglich, weil sich alle haben täuschen lassen."

Sie ist 18 Jahre alt, als sie in der Nacht zum 11. Dezember 2015 in ihrem Kinderzimmer in der Wohnung ihrer Eltern in Berlin-Friedenau allein und unbemerkt ein Mädchen zur Welt bringt. "Sie hat es nicht aus Versehen mit einem Handtuch bedeckt und eingewickelt, sondern ganz gezielt", sagt die Richterin. "Die Täuschung mündete darin, dass das Kind umgebracht wurde." Noch im Krankenhaus habe die Angeklagte geleugnet, ein Kind geboren zu haben.

Weil es der Tochter sehr schlecht ging nach der Geburt, hatte ihre Mutter den Notarzt alarmiert. Von dem Kind habe sie nichts gewusst. In der Klinik wurde festgestellt, dass die Schülerin gerade entbunden hatte. Die daraufhin alarmierten Rettungskräfte entdeckten wenig später im Kinderzimmer der Angeklagten in einer Plastiktüte den toten Säugling, eingewickelt in ein gelbes Handtuch. Die Angeklagte hatte umfassend ausgesagt.

"Die Tat trägt die Strafe schon in sich"

Dass es ihr "peinlich und unangenehm" war, über die Schwangerschaft zu reden, dass sie das Kind nicht als ihr Kind, sondern als "ein Etwas" wahrgenommen habe. Sie habe das Baby nicht angesehen und auch nicht angefasst. "Ich wollte es nicht töten", sagte sie zu Prozessbeginn unter Tränen. Ihre Eltern - erfolgreiche Akademiker - saßen an jedem Prozesstag mit im Gerichtssaal.

Die Richter folgen im Wesentlichen der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und drei Monate Jugendhaft verlangt hatte. Der Verteidiger wollte einen Freispruch erreichen. Die Todesumstände seien ungeklärt, argumentierte er. Zudem sehe er keinen Erziehungsbedarf, der in einer Jugendstrafanstalt bearbeitet werden könnte. Die Angeklagte habe inzwischen ihr Abitur gemacht und eine Therapie begonnen.

Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe hatte erklärt: "Die Tat trägt die Strafe schon in sich." Das Mädchen brauche eine Therapie. Auch das Gericht sieht Therapiebedarf bei der "emotional gefangenen jungen Frau". Aber auch Erziehung müsse erfolgen. "Dass man seine eigene Lebensplanung über das Wohl des Kindes stellt, ist eine Lebenshaltung, die im Vollzug bearbeitet werden muss", begründet Richterin Alex. Auch zur Abschreckung sei eine Jugendstrafe erforderlich. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt die Angeklagte zunächst frei.

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