Süddeutsche Zeitung

Urteil im Prozess gegen Peter Madsen:Verlogen, narzisstisch und gefährlich

  • "Gefängnis auf Lebenszeit", urteilte das Gericht in Kopenhagen und erklärte damit den dänischen Erfinder Peter Madsen der Tötung der schwedischen Journalistin Kim Wall für schuldig.
  • Mit dem Urteil folgte die Richterin der Argumentation der Staatsanwaltschaft.
  • Madsens Anwältin kündigte dagegen an, in Berufung zu gehen. Ihr Hauptargument: Es gebe keine Beweise dafür, dass Wall nicht doch durch einen Unfall erstickt sei.

Von Silke Bigalke, Kopenhagen

Als die Richterin in den Raum kommt, steht Peter Madsen eilig auf und geht zum Zeugentisch. Er bleibt dahinter stehen, die Hände in den Hosentaschen lauscht er dem Urteil. "Gefängnis für Lebenszeit", sagt die Richterin, Höchststrafe. Sie verurteilt Peter Madsen wegen Mordes an der schwedischen Journalistin Kim Wall, wegen sexueller Handlungen besonders gefährlicher Art, Leichenschändung und Gefährdung der Sicherheit auf See.

Als Richterin Anette Burkø ihre Erklärung vorliest, darf sich Madsen wieder neben seine Verteidigerin setzen. Er sitzt da ungewöhnlich still, wie erstarrt, und schaut regungslos vor sich auf den Tisch. "Zynischer und geplanter sexueller Übergriff", sagt die Richterin, und ein "Mord von besonders brutalem Charakter".

Die Höchststrafe wird in Dänemark sehr selten verhängt, selbst wenn es um Mord geht. Oft bedeutet sie, dass der Verurteilte nach 16 Jahren frei kommt, es kann aber auch viel länger dauern. Der Staatsanwalt hatte eingeräumt, dass die Strafe ungewöhnlich hart sei. Es gebe in diesem Fall jedoch keinerlei mildernde Umstände, sagte er am Montag in seinem Plädoyer.

Seinen Argumenten folgt die Richterin nun fast vollständig, als sie das Urteil begründet. Sie hält die gesamte Tat für geplant, vom Missbrauch bis zur Leichenschändung. Nur sein Opfer, Kim Wall, wählte Peter Madsen zufällig. Die Richterin, so kann man es zusammenfassen, glaubte Peter Madsen kein einziges Wort. Weder seinen Erklärungen dazu, dass Kim Wall durch einen Unfall gestorben sei, noch seine Gründe dafür, dass er die Leiche zerteilt hat, hält sie für glaubwürdig.

Anette Burkø sieht als erwiesen an, dass sich der Angeklagte für das "Töten und die Verstümmelung von Menschen" interessiert, sowie für das "Pfählen". Solche Hinweise tauchten während des Prozesses immer wieder auf, auch in Texten und Videos, die man auf Peter Madsens Festplatte gefunden hat. Die Richterin zitiert auch aus dem Autopsie-Bericht, nennt die vielen verstörenden Verletzungen an Kim Walls Körper. Sie geht davon aus, dass Peter Madsen sein Opfer vor dem Tod gequält hat.

Der Autopsie-Bericht nennt zwar keine eindeutige Todesursache. Allerdings wird darin beschrieben, dass Kim Walls Lunge mit eingeatmeter Luft überfüllt war - Luft, die sie nicht wieder ausatmen konnte - ein Hinweis darauf, dass sie erwürgt oder ihre Kehle durchgeschnitten wurde.

Anette Burkø zählt alles auf, womit der Staatsanwalt beweisen wollte, dass Peter Madsen sich auf das Verbrechen vorbereitet hat, die Säge, die Schraubenzieher, die Rohrstücke. Peter Madsens Erklärung, wozu er diese Dinge an Bord brauchte, reichten ihr nicht aus. Auf eine Zeugin nimmt die Richterin in ihrer Urteilsbegründung besonders Bezug: Die australische Dokumentarfilmerin, die Madsen am selben Tag interviewt hat, an dem er später Kim Wall traf. Peter Madsen hatte ihr vor laufender Kamera erklärt, dass er lernen müsse, seinen Mund zu halten. Denn wenn er etwa für den Mord an der Frau seines Nachbarn verdächtigt werde, dann könne ja alles, was er dann sage, gegen ihn verwendet werden. Auch deswegen ist die Richterin überzeugt: Peter Madsen hat alles vorbereitet, "um auf dem U-Boot ein Verbrechen zu begehen am Leben und dem Körper eines anderes Menschen".

Das U-Boot von Madsen, die Nautilus, soll zerstört werden

Als die Urteilsbegründung verlesen ist, verlassen Madsen und seine Anwältin den Raum, sie müssen sich beraten. Danach wirkt Madsen wieder etwas munterer. Ihr Mandant lege sofort Berufung ein, sagt seine Verteidigerin, eine Entscheidung, für die sie eigentlich 14 Tage Zeit haben.

Das Hauptargument der Verteidigung ist stets gewesen, dass nichts klar bewiesen sei. Alles nur Indizien, sagte Madsens Verteidigerin bis zum Schluss. Es gebe keine Beweise dafür, dass Kim Wall nicht doch bei einem Unfall erstickt sei. Die schrecklichen Videos und Bilder auf Madsens Festplatte seien nur eine kleine Teilmenge all der Daten gewesen, die man bei ihrem Mandanten gefunden habe. Ja, Peter Madsen habe Fehler gemacht. Doch mehrere Zeugen hätten ihn auch als "sanft und liebevoll" beschrieben. Er habe kein Motiv gehabt, Kim Wall zu töten.

Die Richterin aber glaubte offenbar dem psychologischen Gutachten, das ihn als verlogen, narzisstisch und gefährlich beschreibt. Erst ganz zum Schluss hat Madsen gesagt, dass ihm "richtig, richtig leid tut, was passiert ist". Während des Prozesses hatte er wenig Gedanken an sein Opfer geäußert, sondern wiederholt über seine eigene schwierige Lage gesprochen: Kim Walls Tod habe in jener Nacht auch das Ende seines eigenen Lebens bedeutet, er habe sich umbringen wollen, dann in seiner Verzweiflung die Leiche zerteilt. Die Richterin kauft ihm all das nicht ab und zitiert eine Nachricht an seine Frau, die er in diesem Moment abschickt hatte: "Es geht mir gut", stand darin.

Nach dem Urteil versucht die Verteidigerin noch zu erreichen, dass die Besuchs- und Briefkontrolle für Peter Madsen aufgehoben wird - vergeblich. Sein U-Boot soll zerstört werden. Aber erst, wenn man die Beweise an Bord nicht mehr braucht.

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SZ vom 26.04.2018
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