Urteil im Mordfall von Delligsen:Höchststrafe für Julians Stiefvater

Er fühlte sich von seinem fünfjährigen Stiefsohn "provoziert": Der 27-Jährige, der Julian aus Niedersachsen zu Tode prügelte, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Vier Monate nach dem gewaltsamen Tod des fünfjährigen Julian aus Delligsen in Niedersachsen ist sein 27 Jahre alter Stiefvater zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Junge war nach stundenlanger Prügel des unter Drogen stehenden Mannes an inneren Blutungen und einer schweren Hirnverletzung gestorben.

Urteil nach Mord an Julian erwartet

Nach Ansicht des Gerichts war er voll bei Sinnen, als er den fünfjährigen Julian zu Tode schlug: der verurteilte 27-Jährige vor dem Landgericht Hildesheim.

(Foto: dpa)

Die Richter folgten mit dem Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl bezeichnete die Tat am Dienstag in der Urteilsbegründung als besonders verachtenswert und brutal. Neben der Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen und besonderer Grausamkeit wurde der 27-Jährige auch wegen mehrfacher Körperverletzung, Nötigung und Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen.

Der 27-Jährige hatte die Tat gestanden und gab zugleich an, vor und während der Tat Rauschgift eingenommen zu haben. Der Junge habe ihn "provoziert" und "zur Weißglut gebracht", sagte er zum Motiv. Der Täter wohnte zusammen mit Julians Mutter und deren Kindern - außer Julian zwei weiteren Söhnen im Alter von einem und drei Jahren.Nachdem seine Mutter Julian im August als vermisst gemeldet hatte, entdeckten Polizisten seine Leiche in einem als Garage und Stall genutzten Nachbargebäude des Fachwerkhauses, in dem die Familie wohnte.

Etwa drei Stunden lang soll der 27-Jährige in der Nacht zum 17. August immer wieder mit der Faust gegen den Kopf des Jungen und in den Genitalbereich geschlagen haben. Pohl sprach deswegen auch von einer "sexuellen Dimension" der Tat. Der Junge habe schwerste Verletzungen am Kopf gehabt, zudem einen Spiralbruch im Unterschenkel und starke Hämatome im Genitalbereich. "Er urinierte zudem auf den geschundenen, nackten Körper des Jungen", so Pohl. Auch mit seinem Gürtel soll der 27-Jährige auf den Fünfjährigen eingeschlagen haben. "Er zeigte keinerlei Mitgefühl und nahm den Tod von Julian billigend in Kauf", sagte der Richter. Vielmehr habe er "Lust am Quälen" des Jungen gehabt.

"Bei allen Taten war der Angeklagte nicht vermindert schuldfähig", sagte der Vorsitzende Richter, Ulrich Pohl, bei der Urteilsbegründung vor dem Landgericht Hildesheim. Allerdings habe der Beschuldigte eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Deswegen sah die Kammer auch von einer Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ab, wie sie die Staatsanwaltschaft zuvor beantragt hatte. Die Verteidigerin kündigte gleich nach der Urteilsverkündung an, in Berufung zu gehen. Sie sprach davon, dass ihr Mandant in der Öffentlichkeit bereits vorverurteilt gewesen sei.

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