Süddeutsche Zeitung

Urteil im Kindsmörder-Prozess:"Maskenmann" muss lebenslang ins Gefängnis

Schuldig des dreifachen Mordes und des mehrfachen sexuellen Missbrauchs: Der als "Maskenmann" bekannt gewordene Kindsmörder Martin N. ist vom Landgericht Stade zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Der Kindsmörder Martin N. muss lebenslang ins Gefängnis. Die Richter am Landgericht Stade sprachen den 41-Jährigen des dreifachen Mordes und mehrfachen sexuellen Missbrauchs schuldig. Außerdem stellten sie die besondere Schwere der Schuld fest. Für die Zeit nach der Haft wurde Sicherungsverwahrung angeordnet.

Der Pädagoge hatte zwischen 1992 und 2001 in Norddeutschland drei Jungen ermordet und viele weitere missbraucht. Trotz intensiver Suche fehlte der Polizei jahrelang die entscheidende Spur zu dem Serientäter. Der 41-Jährige wurde als "Maskenmann" bekannt, weil er bei seinen Taten stets eine schwarze Sturmhaube und dunkle Kleidung trug.

Martin N. war nachts in Häuser, Ferienheime und Zeltlager eingestiegen, um sich an Kindern zu vergehen. Drei Opfer entführte er erst, dann tötete er sie: 1992 den 13-jährigen Stefan, 1995 den achtjährigen Dennis R. und 2001 den neunjährigen Dennis K.

Ein früheres Missbrauchsopfer brachte die Fahnder im vergangenen Frühjahr schließlich auf die Spur des inzwischen in Hamburg lebenden Täters. Im Verhör der Polizei gestand er die drei Morde und zahlreiche sexuelle Übergriffe. Vor Gericht ließ er sein Geständnis von der Verteidigung verlesen.

Ansonsten schwieg Martin N. im Gerichtssaal zunächst beharrlich. Erst am letzten Verhandlungstag ergriff er das Wort. Seine Taten seien nicht entschuldbar, er habe seinen Opfern und deren Angehörigen unfassbares Leid zugefügt. Dennoch hoffe er auf eine Therapie im Gefängnis, um eines Tages ein neues Leben in Freiheit beginnen zu können.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten in ihren Plädoyers die Höchststrafe gefordert. Ein Gutachter hatte den "Maskenmann" zuvor als rückfallgefährdet eingestuft.

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