Süddeutsche Zeitung

Urteil im Hells-Angels-Prozess:Neun Jahre Haft für Rocker

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"Sie durften in dieser Situation nicht so handeln": Karl B. erschoss einen SEK-Beamten durch die geschlossene Haustür. Nun hat das Koblenzer Landgericht den 44-jährigen Hells Angel verurteilt - wegen Totschlags.

Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Schuss auf einen Polizisten ist ein Mitglied des Rockerclubs Hells Angels vom Landgericht Koblenz zu neun Jahren Haft verurteilt worden.

Der 44-jährige Karl B. hatte zugegeben, am 17. März vergangenen Jahres durch seine geschlossene Haustür auf den 42-jährigen SEK-Beamten gefeuert zu haben. Er sei allerdings davon ausgegangen, dass ein verfeindeter Rockerclub ihn angreife. Das Argument der Notwehr ließ der Richter bei seinem Urteil am Montag nicht gelten. "Sie durften in dieser Situation nicht so handeln", sagte er zu dem 44-Jährigen, der die Strafe nach außen hin regungslos zur Kenntnis nahm.

Der Polizist war am frühen Morgen zusammen mit Kollegen wegen einer Hausdurchsuchung bei dem Rocker in Anhausen bei Koblenz angerückt und sollte die teilweise verglaste Haustür öffnen. Der Rocker feuerte aus knapp zweieinhalb Metern Entfernung zweimal auf den Beamten, der letzte Schuss traf den 42-Jährigen trotz Schutzkleidung tödlich.

Gegen den Hells Angel war zunächst Mordanklage erhoben worden, der Staatsanwalt plädierte jedoch schließlich unter anderem wegen Totschlags auf zwölf Jahre Gefängnis. Einen niederen Beweggrund für die Tat, also ein Mordmotiv, konnte die Staatsanwaltschaft im Lauf des Verfahrens nicht feststellen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, da der Mann meinte, in Notwehr zu handeln. Verurteilt wurde der 44-Jährige letztlich wegen Totschlags und zusätzlich wegen Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung.

In diesen Anklagepunkten ging es unter anderem um Streitigkeiten im Rotlichtmilieu, die auch die Hausdurchsuchung bei dem Rocker ausgelöst hatten. Der Richter hielt dem Verurteilten vor, er müsse auch in einer vermeintlichen Notwehrsituation angemessen handeln. Ein gezielter tödlicher Schuss zähle nicht dazu, vielmehr hätte er einen Warnschuss abgeben müssen.

Nach den Worten des Verteidigers könne es jedoch nicht sein, dass ein möglicher Warnschuss den Angeklagten vom Freispruch trenne. Der Anwalt kündigte an, gegen das Urteil Revision einzulegen.

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dpa/cag
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