Für den Mord an seiner Internet-Bekanntschaft Melanie muss der 27-jährige Angeklagte lebenslang ins Gefängnis.
Das Landgericht Hildesheim stellte am Montag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. "Soviel emotionale Kälte wie bei dem Angeklagten erlebt man selten", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.
Damit entspricht er der Forderung der Staatsanwaltschaft auf lebenslange Haft. Die Verteidigung hatte sich hingegen für zwölf Jahre wegen Totschlags und die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik ausgesprochen.
Der Hartz-IV-Empfänger hatte gestanden, die 23 Jahre alte Floristin mit mehreren Messerstichen im vergangenen Oktober getötet zu haben. Er hatte sich in einer Internet-Plattform als "Sarah" ausgegeben und Melanie in seine Wohnung gelockt, um sie zu vergewaltigen.
Als die junge Frau aus der Nähe von Peine sich wehrte, brachte der 27-Jährige sie um. Danach verging er sich an der Leiche, steckte den Körper anschließend in eine Mülltonne und versteckte ihn in einem Wald.