Süddeutsche Zeitung

Urteil im Bundeswehr-Skandal:Startschuss für disziplinarische Aufarbeitung

Nach dem Prozess um den Bundeswehr-Skandal in Münster ist die Aufarbeitung der Rekrutenmisshandlungen noch nicht beendet. Nach den eher milden Urteilen der Richter gibt es interne Disziplinarverfahren.

Nach Abschluss des Bundeswehrprozesses in Münster ist die Aufarbeitung der Rekrutenmisshandlungen laut Bundeswehrverband noch nicht beendet. Die Urteile vom Mittwoch seien vielmehr der "Startschuss" für die "disziplinare Aufarbeitung", sagte der Vorsitzende des Verbandes, Oberst Bernhard Gertz. In diesem Disziplinarverfahren zu den Vorfällen in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne werde untersucht, "ob Vorgesetzte gegen ihre Pflichten verstoßen haben, indem sie zum Beispiel den Respekt vor der Würde des Menschen haben vermissen lassen".

Unabhängig vom subjektiven Empfinden mancher Rekruten, die die simulierten Geiselnahmen als "Highlight" ihrer Ausbildung bezeichnet hätten, sieht Gertz in den Vorfällen klare Pflichtverletzungen der Vorgesetzten: Es sei ein Grundsatz seit Bestehen der Bundeswehr, das ein Vorgesetzter seine Soldaten nicht einmal anfassen dürfe, geschweige denn Stromstöße verpassen, ihnen Wasser einflößen, ode anderes mehr, sagte er.

Im Prozess um die Misshandlung von Rekruten in einer Kaserne in Coesfeld sind fünf Bundeswehrausbilder zu Bewährungsstrafen zwischen zehn und 20 Monaten verurteilt worden. Der ehemalige Kompaniechef der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne muss eine Geldstrafe von 7500 Euro zahlen, entschied das Landgericht Münster am Mittwoch. Drei Ausbilder wurden nach dem einjährigen Prozess freigesprochen, ein Verfahren wurde eingestellt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es zwischen Juni und September 2004 bei vier simulierten Geiselnahmen zu Misshandlungen von insgesamt 163 Rekruten gekommen ist. Diese waren mit Schlägen und Stromstößen aus einem Fernmeldegerät gequält worden. Außerdem hatten die Ausbilder ihnen mit einer Kübelspritze Wasser in den Mund und in die Hose gepumpt.

Die Verteidiger hatten auf Freispruch für die Ausbilder plädiert. Keiner der Rekruten habe sich über die Übungen beschwert oder sei zu Schaden gekommen, argumentierten sie. Die meisten von ihnen hätten diese Übungen als erlebnisreichen und innovativen Höhepunkt ihrer Grundausbildung geschildert. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen in ihrem Plädoyer von "Exzessen und durch nichts zu rechtfertigenden Taten" gesprochen, und von einer "Menschenverachtung, die kaum zu überbieten ist".

Erst zweieinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Misshandlungen in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne wurde am 19. März 2007 das aufwendige Verfahren gegen die 18 Offiziere und Unteroffiziere vor dem Landgericht Münster eröffnet. Die Verfahren gegen acht Angeklagte waren schon zuvor abgeschlossen worden, mit einer Bewährungsstrafe, zwei Verfahrenseinstellungen und fünf Geldstrafen.

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dpa/jüsc
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