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Urteil im Berufungsverfahren:Lindh-Mörder kommt in die Psychiatrie

Das Stockholmer Oberlandesgericht hat entschieden, dass der Mörder der schwedischen Außenministerin schuldunfähig ist. In erster Instanz war Mijailo Mijailovic noch zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Gericht begründete das einstimmig gefällte Urteil damit, dass der Attentäter "traumatisiert" sei. Mijailovic sei eine "Person mit schweren psychischen Problemen".

Der 25-jährige Angeklagte hatte Lindh im letzten September in einem Stockholmer Kaufhaus mit seinem Jagdmesser erstochen.

Die Verteidigung hatte die Tötungsabsicht des im März wegen Mordes verurteilten Mijailovic bestritten. Der Angeklagte gab in beiden Gerichtsinstanzen kein Motiv an.

Er habe die 46 Jahre alte Lindh zufällig gesehen und die tödlichen Verletzungen zugefügt, die Politikerin jedoch nicht töten wollen, so der Angeklagte. Er habe unter dem "Zwang innerer Stimmen" gehandelt.

Ein psychiatrisches Gutachten vor der ersten Verhandlung bescheinigte ihm Zurechnungsfähigkeit. In einem zweiten Gutachten für die Berufungsverhandlung erklärten andere Sachverständige Mijailovic dagegen wegen seiner psychischen Störungen für nicht schuldfähig.

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dpa
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