Süddeutsche Zeitung

Urteil:"Hexe" muss Zauberlohn zurückzahlen

Das Recht schützt manchmal auch abergläubische Menschen. So verdonnerten Münchner Gerichte eine selbsternannte Hexe dazu, ein Honorar zurückzuzahlen - für einen Liebeszauber.

Eine Frau war von ihrem Lebensgefährten verlassen worden und hatte sich daraufhin Hilfe suchend an die vermeintliche Hexe gewandt. Diese versprach, den Mann mit einem Liebeszauber zur Rückkehr zu bewegen.

Der Preis für das Ritual betrug 1000 Euro. Es wurde über mehrere Monate jeweils vor Vollmond vollzogen. Da sich die Liebe aber trotzdem nicht mehr einstellte, verlangte die Auftraggeberin schließlich ihr Geld zurück und verklagte die Hexe.

Amtsgericht und Landgericht München haben in einer heute veröffentlichten Entscheidung einer Klägerin Recht gegeben. Ein Liebeszauber sei eine "objektiv unmögliche Leistung", heißt es in der Begründung der Richter. Ein Liebesritual sei "nicht geeignet, einen Menschen aus der Ferne zu beeinflussen".

Deshalb habe die Klägerin ein Anrecht auf Rückzahlung. Dabei spiele es keine Rolle, dass die Frau zunächst selbst um die Zauberhilfe gebeten hatte und mit dem Vertrag einverstanden war.

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