Urteil:"Gorch Fock"-Prozess

Vor acht Jahren starb eine Kadettin an Bord der "Gorch Fock". Nun hat ein Gericht über eine Klage der Eltern geurteilt.

Acht Jahre nach dem Tod der Bundeswehr-Kadettin Jenny Böken während ihres Dienstes auf der Gorch Fock hat das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage der Eltern auf Entschädigung zurückgewiesen. Dem Urteil am späten Mittwochabend ging ein fast 13-stündiger Prozesstag voraus (Az.: 1 A 2359/14). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Böken 2008 auf dem Segelschulschiff nicht unter "besonders lebensgefährlichen" Umständen gestorben sei. Das Gericht ließ keine Revision zu. Ob die Kläger dagegen beim Bundesverwaltungsgericht Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, ließ ihr Anwalt zunächst offen.

Die Eltern hatten sich von dem Prozess die Klärung offener Fragen erhofft - etwa ob ihre Tochter gesund genug für den Dienst gewesen ist. Doch ihre Erwartungen hatte das Gericht bereits zu Beginn des Prozesses gedämpft. Es könne in dem Verfahren nur um die Entschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz gehen. Dieses sieht Zahlungen vor, wenn ein Soldat in einem besonders lebensgefährlichen Dienst ums Leben kommt - aber eben nur dann. Nach Auffassung des Gerichts lag jedoch in der fraglichen Nacht keine besondere Gefahr für die Besatzung vor. Zeugen zufolge segelte die Gorch Fock bei Windstärke 7 ruhig mit einer leichten Neigung. Böken war im September 2008 nördlich von Norderney während einer Nachtwache ins Wasser gefallen. Ihre Leiche wurde elf Tage später gefunden.

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