21 Jahre Haft für norwegischen Massenmörder:Osloer Gericht schickt Breivik ins Gefängnis

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Es ist das Urteil, das die Überlebenden und Angehörigen der Opfer gefordert hatten: Das Osloer Gericht hat den Attentäter Anders Behring Breivik zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Mit dem Richterspruch ist auch der Streit der Gutachter über den Geisteszustand des Angeklagten entschieden.

Schlusspunkt unter einen der spektakulärsten Prozesse der jüngeren Justizgeschichte: In Oslo hat Richterin Wenche Elizabeth Arntzen den Angeklagten Anders Behring Breivik für zurechnungsfähig erklärt. Der 33-jährige Rechtsradikale wurde im extra für das Verfahren umgebauten Tinghus zur Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er wird voraussichtlich in das Gefängnis Ila am Rande von Oslo verlegt.

Breivik hatte am 22. Juli 2011 zunächst eine Bombe im Regierungsviertel der Hauptstadt gezündet. Dabei starben acht Menschen. Anschließend fuhr er mit dem Auto zu der knapp 40 Kilometer nordöstlich von Oslo gelegen Insel Utøya im Tyrifjord. Dort tötete er bei einem Massaker 69 Mitglieder eines Jugendcamps der sozialdemokratischen Arbeiterpartei.

Die Entscheidung sei einstimmig gefallen, sagte die Vorsitzende Richterin. Neben Arntzen gehören dem Gericht ein weiterer Berufsrichter sowie drei Laienrichter an. Die Richterin begann nach der Urteilsverkündung am Vormittag mit einer ausführlichen Begründung, die nach ihren Angaben mehrere Stunden dauern sollte. Dabei rekapitulierte sie zunächst den Werdegang Breiviks.

Für die Entscheidung über die Zurechnungsfähigkeit seien die Äußerungen des Angeklagten zum angeblichen Tempelritter-Orden wichtig gewesen, so Arntzen. Nachforschungen der Polizei hätten ergeben, dass die Organisation wahrscheinlich nicht existiere. Daraufhin habe Breivik seine Aussagen dazu während des Verhörs angepasst und die Darstellung aus seinem Manifest als "pompös" oder übertrieben bezeichnet.

Der Angeklagte nahm den Richterspruch mit einem zufriedenen Lächeln auf. Er hatte sich vor Gericht stets als reflektierter, politisch motivierter Attentäter darzustellen versucht. Sollte er für nicht zurechnungsfähig erklärt werden, hatte Breivik angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

Er wird nach dem Urteil wohl den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen - eine Genugtuung für die Überlebenden und Angehörigen der 77 Todesopfer. Ein erstes rechtspsychiatrisches Gutachten hatte dem Massenmörder eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert und ihn für nicht zurechnungsfähig erklärt. (Linktipp: Lesen Sie hier, warum der niederländische Psychologe Harald Merckelbach Breivik nicht für schizophren hält.) Wäre das Gericht dieser Einschätzung gefolgt, hätte das eine Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Anstalt bedeutet. (Linktipp: Lesen Sie hier, wie schuldunfähige Straftäter untergebracht und therapiert werden.)

Auch auf Drängen der Überlebenden und Angehörigen hin war Breivik abermals untersucht worden. Ein zweites Gutachter-Team kam zu dem Schluss, dass der 33-Jährige geistig gesund und damit schuldfähig sei. Zu dieser Überzeugung kam nun, nach mehr als vier Monaten Prozess, auch das Osloer Gericht.

© Süddeutsche.de/dpa/dapd/Reuters/AFP/jobr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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