Süddeutsche Zeitung

Urteil gegen Holzklotz-Werfer:Lebenslang wegen Mordes

"Sie waren kein Kind, das einen Joghurtbecher fallen lässt" - sogar das Gericht war erschüttert von der Tat des Holzklotz-Werfers. Gegen Nikolai H. verhängten die Richter die Höchststrafe.

Hans Holzhaider, Oldenburg

"Es war eine grauenvoll sinnlose Tat. Die Gedankenlosigkeit und die dumpfe Wut, die aus dieser Tat sprechen, erschrecken uns und machen uns fassungslos." Mit diesen Worten schloss der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann seine Urteilsbegründung. Das Urteil: Lebenslange Haft wegen heimtückischen Mordes und Mordversuchs in drei Fällen.

Aus Sicht des Landgerichts Oldenburg besteht kein Zweifel daran, dass Nikolai H., 31, der Mann ist, der am Abend des Ostersonntags 2008 einen sechs Kilo schweren Holzklotz von einer Brücke auf die Autobahn A 29 bei Oldenburg fallen ließ. Der Klotz durchschlug die Frontscheibe des Fahrzeugs, in dem Wladimir K., 37, mit seiner Ehefrau Olga, 33 und seinen beiden sieben und neun Jahre alten Kinder auf der Heimfahrt war. Olga K. wurde an Brust und Hals so schwer verletzt, dass sie fast sofort tot war.

Ausdrücklich würdigte Richter Bührmann die fahrerische Glanzleistung, mit der Wladimir K. das Auto trotz des Schocks und der chaotischen Situation sicher auf der Standspur der Autobahn zum Stehen brachte. "Sie haben ihren Kindern das Leben gerettet", sagte er. "Bei ihrer Frau hatten Sie keine Chance."

Ein Tag wie viele andere

Der Tag, an dem Olga K. starb, verlief für Nikolai H. nach der Darstellung von Richter Bührmann "so wie viele andere: Sie standen spät auf, setzten sich eine Spritze Heroin und lebten in den Tag hinein." Weil Ostersonntag war, sei es Nikolai H. aber nicht gelungen, Heroin für seine Abendspritze zu erwerben. Er borgte sich zwar 20 Euro von Verwandten, konnte aber seinen Dealer nicht erreichen. Ein Bekannter, ebenfalls Drogenabhängiger, bestätigte das als zeuge vor Gericht. Er hatte mehrmals an diesem Tag mit H. telefoniert. Deshalb wisse man auch, so der Vorsitzende Richter, dass Nikolai H.s Handy an diesem Tag dort war, wo er auch war. Das ist von Bedeutung, weil die Mobilfunkdaten beweisen, dass H.s Handy sich wenige Minuten nach der Tatzeit im unmittelbaren Umfeld der Autobahnbrücke befand.

Aus Verärgerung und Frust, weil er kein Heroin bekam, habe H. schließlich den Holzklotz und eine Fahrradfelge mit dem Fahrrad zur Autobahnbrücke transportiert in der Absicht, beides auf die Autobahn zu werfen. "Er nahm den Klotz in beide Hände, hielt ihn über das Geländer, und als das Fahrzeug der Familie K. sich näherte, ließ er ihn fallen,", sagte Richter Bührmann.

Zahlreiche Beweismittel

Es könne keinen Zweifel daran geben, dass H. den Tod der Fahrzeuginsassen dabei billigend in Kauf nahm. "Sie waren kein Kind, das einen Joghurtbecher fallen lässt", sagte Bührmann. "Sie sind selbst Autofahrer, und haben auch selbst schon einen tödlich verlaufenen Unfall miterlebt."

Als wichtigste Beweismittel wertete das Gericht das später widerrufene Geständnis, das Nikolai H. sowohl bei der Polizei wie beim Haftrichter abgelegt hatte. Es gebe keinen Zweifel daran, dass H. bei diesen Geständnisse voll vernehmungsfähig gewesen sei; "er hat es mit Methadon und ohne Methadon abgelegt", sagte der Richter, es habe auch keinerlei Tricksereien der Polizei gegeben. Weitere Indizien stützten das Geständnis: An dem Holzklotz wurden Sandanhaftungen gefunden, die mit Bodenproben aus H.s Garten übereinstimmen. Die Mobilfunkdaten bestätigen, dass H. zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts war. Zwei Mitgefangenen bezeugten, H. habe ihnen gegenüber die Tat gestanden.

Nikolai H. folgte der Urteilsbegründung scheinbar teilnahmslos. Er hatte auch während der gesamten Hauptverhandlung, die sich über 30 Prozesstage hinzog, geschwiegen. Am vorletzten Prozesstag hatte er durch seinen Verteidiger vortragen lassen, was mit Olga K. geschehen sei, tue ihm leid.

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