Urteil gegen Femen-Aktivistin:Barbusig im Kölner Dom - 600 Euro Strafe

Berufungsprozess Josephine Witt

600 Euro wegen Störung der Religionsausübung: Josephine Witt vor dem Landgericht Köln.

(Foto: dpa)
  • Eine frühere Femen-Aktivistin muss für ihren oberkörperfreien Sprung auf den Altar des Kölner Doms 600 Euro Geldstrafe zahlen.
  • Im Dezember war die Aktivistin zu einer Geldstrafe von damals 1200 Euro verurteilt worden. Dagegen legte sie Berufung ein.

Reduzierte Strafe für Femen-Aktivistin

Die ehemalige Femen-Aktivistin Josephine Witt muss für ihren barbusigen Sprung auf den Hauptaltar des Kölner Doms an Weihnachten 2013 eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen. Das Landgericht Köln verurteilte die 22-Jährige am Dienstag in einem Berufungsverfahren wegen Störung der Religionsausübung und folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Ihre Anwältin hatte dafür plädiert, es bei einer "gerichtlichen Standpauke" zu belassen und andernfalls das Jugendstrafrecht anzuwenden. Im Dezember war die Aktivistin zu einer Geldstrafe von damals 1200 Euro verurteilt worden. Dagegen legte sie Berufung ein.

Der Eklat an Weihnachten 2013

Die junge Hamburgerin, die mittlerweile kein Femen-Mitglied mehr ist, hatte während des Gottesdienstes am Ersten Weihnachtstag 2013 im Beisein von Kardinal Joachim Meisner Parolen gerufen - nur mit einem Slip bekleidet und der Aufschrift "I am god" (Ich bin Gott) auf dem Oberkörper. Die Studentin der Zahnmedizin wollte damit nach eigenen Angaben gegen die Stellung der Frau in der katholischen Kirche und gegen Meisners Einstellung zur Abtreibung protestieren.

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