Urteil:Flamenco ist keine Kunst

Zu diesem Urteil kam das Landessozialgericht in Celle am Freitag. Geklagt hatte eine selbständige Tanzdozentin, nachdem ihr Antrag auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse abgelehnt worden war.

Tänzerinnen und Tänzern den spanischen Flamenco zu vermitteln, ist nach Ansicht des Landessozialgerichts in Celle keine künstlerische Tätigkeit. Geklagt hatte eine selbständige Tanzdozentin, nachdem ihr Antrag auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse abgelehnt worden war, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Seit 2017 betreibt die Frau den Angaben zufolge hauptberuflich eine Flamenco-Schule und erteilt Unterricht in Workshops, Schul-AGs und tänzerischen Fitnesskursen. Hinzu kommen gelegentliche Soloauftritte.

Die Künstlersozialkasse argumentierte, dass sie Tanzlehrer nur dann aufnehmen könne, wenn sie Bühnentanz wie etwa Ballett lehren würden. Dagegen sei pädagogischer oder sportlicher Unterricht keine darstellende Kunst. Dies zeige sich auch an den gewählten Austragungsorten wie Einkaufsmärkten und Gaststätten.

Die Klägerin machte hingegen den hohen künstlerischen Anspruch des Flamenco geltend. Sie unterrichte den Tanz als Kunstform. Flamenco sei ein künstlerischer Ausdruckstanz, bei dem Gefühle in Bewegung ausgedrückt würden. Sie selbst habe in einem Flamenco-Duo beim Entertainment-Unternehmen "Cirque du Soleil" unter Vertrag gestanden. Außerdem sei der Flamenco kein Sport, da er nicht auf der Liste der Tanzarten des Deutschen Tanzsportverbands stehe.

Das Landessozialgericht bestätigte in seinem Urteil vom 15. März jedoch die Sicht der Kasse und entschied damit anders als das Sozialgericht Oldenburg, das der Tanzlehrerin in erster Instanz recht gegeben hatte. Maßgeblich für die Beurteilung sei der wirtschaftliche Schwerpunkt der Tätigkeit der Klägerin, urteilten die Celler Richter. Dieser bestehe nicht in eigenen künstlerischen Auftritten, sondern in der Lehre. Der Unterricht sei mit Freizeitsport vergleichbar.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: