Urteil:Ernst August scheitert mit Schadenersatzklage

Pleite für den Prinz von Hannover: Er erhält von seinem ehemaligen Strafverteidiger keinen Schadenersatz für ein unabgestimmtes Geständnis vor Gericht.

Das Landgericht in Hannover wies am Montag die Schmerzensgeldklage des Prinzen gegen den Juristen ab. Mit der Abgabe einer mit Ernst August, 54, nicht abgestimmten geständnisgleichen Erklärung habe der Verteidiger die Persönlichkeitsrechte des Adligen nicht schwerwiegend und schuldhaft verletzt, begründete Richter Hans-Heiner Bodmann die Entscheidung.

Der aktuelle Prozessvertreter des Adligen, Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler, kündigte nach der Urteilsverkündung Berufung beim Oberlandesgericht Celle an. "Es kann nicht sein, dass ein Verteidiger gegen den Willen seines Mandanten Erklärungen abgibt", sagte er.

Hintergrund des ungewöhnlichen Streits zwischen Mandant und Ex-Verteidiger ist ein Strafprozess, in dem Ernst August Ende 2004 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt wurde. Der damalige Anwalt des Prinzen hatte vor Gericht erklärt, Ernst August habe vier Jahre zuvor erheblich alkoholisiert und möglicherweise mit einem Gegenstand in der Hand in Kenia auf einen Discobesitzer eingeschlagen. Dieses Geständnis war in einem Deal mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen.

Prinz betreibt Wiederaufnahmeverfahren

Die Anklage ließ im Gegenzug einen weiteren Anklagepunkt fallen, bei dem es um einen angeblichen Tritt des Prinzen nach einer Fotografin ging.

Für das nicht mit dem Prinzen abgesprochene Geständnis hatte dessen heutiger Anwalt zunächst 250.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Diese Forderung reduzierte er dann aber vor Gericht auf 5000 Euro. Auch die 5000 Euro billigte die 20. Zivilkammer des Landgericht Hannover dem Prinzen nicht zu. Der ehemalige Anwalt des Prinzen habe zwar das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Adligen verletzt, indem er für diesen eine nicht abgestimmte und zu weit gehende Erklärung unterzeichnet habe.

Ein Strafverteidiger sei aber berechtigt, eine andere als die gewünschte Prozesstaktik zu verfolgen, wenn andernfalls seinem Mandaten Nachteile drohten, entschied die Zivilkammer. Der damalige Verteidiger habe daher nicht rechtswidrig gehandelt.

Der Anwalt habe seinerzeit eine Verurteilung des Prinzen zu einer Freiheitsstrafe vermeiden wollen. Dass er dazu die mit der Staatsanwaltschaft abgestimmte Erklärung als sicheren Weg gewählt habe, sei ihm nicht besonders vorzuwerfen. Prinz Ernst August betreibt wegen seiner Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung im Jahr 2004 außerdem ein Wiederaufnahmeverfahren. Nach Angaben seines heutigen Anwalts Euler steht eine Entscheidung des Landgerichts Hildesheim über die Wiederaufnahme kurz bevor.

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