Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts:Tantra-Massagen sind vergnügungssteuerpflichtig

840 Euro Vergnügungssteuer sollte die Besitzerin eines Tantra-Massage-Salons zahlen. Dagegen hatte die Frau geklagt - und verloren. Denn: Tantra-Massagen sind nach Auffassung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts Gerichts mehr als nur ein ganzheitliches Sinnerlebnis.

Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und damit steuerpflichtig. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht wies die Klage der Besitzerin eines Massagesalons gegen die Stadt ab, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Nach Auffassung der Richter räumt die Klägerin in ihrem Betrieb "gezielt die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen" ein. Die 55-Jährige hatte gegen die von der Landeshauptstadt festgesetzten Vergnügungssteuer geklagt, wie sie etwa bei Bordelle, Laufhäuser oder Swingerclubs anfällt.

Für zwei Monate waren ihr 840 Euro berechnet worden. (Az.: 8 K 28/13) Dass die Ganzkörpermassagen nach striktem Tantra-Ritual ablaufen und nicht in erster Linie auf das sexuelle Vergnügen, sondern auf ganzheitliches Wohlbefinden ausgerichtet seien, spielt laut Gericht keine wesentliche Rolle. Entscheidend sei, dass die Kunden gegen Entgelt eine Massage inklusive Genitalbereich buchen könnten. Bei Tantra-Massagen entkleiden sich Kunde und Masseurin und sind dann beide nackt. Der Intimbereich wird bei der Ganzkörperbehandlung mit eingeschlossen. Geschlechtsverkehr ist nicht vorgesehen.

Laut Vergnügungssteuersatzung muss in Stuttgart für "das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen" Steuer gezahlt werden. Der Betrieb der Klägerin habe zwar keine Ähnlichkeiten mit einem Bordell, sei aber durchaus eine "ähnliche Einrichtung" im Sinne des Steuertatbestandes, urteilte das Gericht. Denn wie die Aufzählung zeige, fielen hierunter alle Betriebe, in denen für die Teilnahme an sexuellen Vergnügungen ein Entgelt zu entrichten ist.

Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin ist der Stuttgarter Prozess um die Tantra-Massagen der erste seiner Art. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht die Berufung gegen das Urteil zugelassen.

Viele deutsche Städte haben eine sogenannte Vergnügungssteuer, aber nicht alle. In Hamburg und Berlin etwa gibt es keine. Die Stadt Köln gehörte vor etwa zehn Jahren zu den Vorreitern der Steuer. In Baden-Württemberg erhebt neben Stuttgart beispielsweise Freiburg die Abgabe. Berechnet wird sie nach Quadratmeterzahl des Etablissements oder der Wohnung. Stuttgart brachte die Sexsteuer 2012 ungefähr eine Million Euro ein.

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