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Urteil:BGH: Umzug kein Grund für sofortige Kündigung des Fitnessstudios

  • In dem Fall ging es um einen 36-Jährigen aus Niedersachsen vor, der als Zeitsoldat umziehen musste und deshalb kurzerhand seinen langfristigen Vertrag in einem Fitnessstudio in Hannover beenden wollte.
  • Ein "bloßer Wohnsitzwechsel" rechtfertige eine Kündigung nicht - im Gegensatz zu ernster Krankheit und Schwangerschaft, urteilte der BHG.

Ein berufsbedingter Umzug reicht als Grund nicht aus, um einen Vertrag im Fitnessstudio außerordentlich zu kündigen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Den obersten deutschen Zivilrichtern lag der Fall eines 36-Jährigen aus Niedersachsen vor, der als Zeitsoldat umziehen musste und deshalb kurzerhand seinen langfristigen Vertrag in einem Fitnessstudio in Hannover beenden wollte (XII ZR 62/15).

Zu Unrecht, urteilte der BGH. Ein "bloßer Wohnsitzwechsel" rechtfertige das nicht - im Gegensatz zu ernster Krankheit und Schwangerschaft. Angesichts von knapp zehn Millionen Fitnessverträgen in Deutschland wollten der Marine-Soldat und sein Anwalt diese Frage grundsätzlich geklärt wissen. Es sei schließlich nicht jeder Beamter und bleibe sein Leben lang am gleichen Wohnort.

Der Arbeitgeberverband für die Fitness-Wirtschaft DSSV beobachtet den Fall gleichermaßen mit Interesse. Er sei jedoch "relativ speziell", weil der Mann als Zeitsoldat umziehen müsse, sagte ein Verbandssprecher. "Die meisten Leute ziehen freiwillig um."

Das Studio hatte zunächst auf Zahlung der fälligen Gebühren von insgesamt rund 720 Euro bis einschließlich Juli 2014 geklagt, scheiterte damit aber am Amtsgericht. Das Landgericht Hannover gab der Klage dann aber statt. Dagegen wandte sich der Beklagte mit der Revision vor dem BGH.

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