Gießen (dpa/lhe) - Wer eine polizeiliche Handyortung durch die Ankündigung seines Suizids auslöst, muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen die Kosten dafür tragen. Im konkreten Fall ging es um einen Kläger, der in der Vergangenheit bereits mehrmals seinen Suizid angekündigt habe, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Im vergangenen Jahr habe er an einem Tag sowohl bei der Polizeistation Wetzlar als auch im Stadtbüro Wetzlar angerufen.
Die Polizei traf den Mann daraufhin nicht zu Hause an und ließ eine Handyortung durchführen. Dabei entstanden 90 Euro an Kosten, die von dem Kläger eingefordert wurden. Der Mann wehrte sich dagegen und gab an, dass er zu keinem Zeitpunkt suizidgefährdet gewesen sei und es ausgereicht hätte, wenn die Polizei ihn telefonisch kontaktiert hätte.
Das Gericht sah das anders. Vielmehr sei eine Schädigung des Klägers oder anderer Personen in der fraglichen Situation „hinreichend wahrscheinlich“ gewesen. Auch ging das Gericht davon aus, dass eine nur telefonische Kontaktaufnahme zu dem Mann weniger effektiv gewesen wäre als eine unmittelbar persönliche. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Binnen eines Monats ist Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich. (Aktenzeichen: 4 K 148/23.GI)
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