Prozess gegen Mutter:Tod durch Verbrühen

Mutter wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

Die 28-jährige Angeklagte im Amtsgericht.

(Foto: Stefan Sauer/dpa)
  • Eine Mutter, die ihre dreijährige Tochter zu heiß badete, ist in Greifswald zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
  • Bei dem Kind wurden Verbrühungen zweiten Grades festgestellt.
  • Ein Gutachter attestierte der Mutter leicht verminderte Intelligenz.

Von Peter Burghardt, Hamburg

Sie setzte ihr Kind in die Badewanne, heißt es, ein Erkältungsbad. Das Wasser war aber nicht so warm, wie es sein soll, es war heiß, viel zu heiß, doch die Mutter will das zu spät gemerkt haben. Dann habe sie das Mädchen, drei Jahre alt, in kaltes Wasser gesetzt, wegen der geröteten Haut. Danach legte sie die kleine Emma ins Bett. Am Morgen danach war Emma tot, Gutachter stellten später Verbrühungen zweiten Grades an Beinen und Po fest. Es war der 4. Oktober 2018 in Wolgast, im Osten von Mecklenburg-Vorpommern.

Nun stand eine 28 Jahre alte Frau vor dem Amtsgericht Greifswald, Bilder zeigen, wie sie mit Sonnenbrille den Saal betrat. Die Staatsanwaltschaft warf der Mutter erst fahrlässige Tötung der Tochter vor, dann nach einem Gutachten fahrlässige Körperverletzung, keinen Vorsatz. Es ging auch um diese Frage: Wie soll jemand bestraft werden, der offenbar für den Tod seines eigenen Kindes verantwortlich ist? Welches Urteil ist angemessen für jemanden, der die schlimmste Strafe ja schon bekommen hat?

Die Mutter war an jenem Donnerstag allein zu Hause mit Emma und dem knapp vier Monate alten Sohn, der inzwischen in Obhut genommen worden ist. Der Vater war dienstlich unterwegs. Ihre beiden anderen Kinder aus einer anderen Beziehung hatte das Jugendamt bereits Pflegefamilien übergeben, und auch diese neue Familie war zunächst betreut worden. Die Mutter sollte sich gemeinsam mit dem Vater kümmern, so zunächst die Auflage, doch der Vater hatte einen Job in Schleswig-Holstein angetreten. Nach einem Jahr Betreuung habe man keinen Betreuungsbedarf mehr gesehen, so das Jugendamt im Oktober 2018 zum NDR. Deshalb sei die Familienhilfe eingestellt worden, auch wenn es immer wieder Kontakt gegeben hatte, zuletzt Wochen vor Emmas Tod.

Zehntausende Kinder verbrühen und verbrennen sich jedes Jahr, beispielsweise durch kochendes Wasser, Herdplatten, Bügeleisen, Kerzen, einen offenen Kamin, eine umgefallene Teekanne. Meist sind es Unfälle, Eltern versuchen sie nach Kräften zu verhindern.

Aber tödliche Verbrühungen eines Kleinkindes in der Badewanne? Ein Plattenbau in Wolgast, 13 000 Einwohner, Werftenstadt in der Strukturkrise, am Eingang zur Ferieninsel Usedom. Eine Nachbarin erzählte der Ostsee-Zeitung, dass an jenem Abend in der Wohnung der Familie "nicht mehr Kindergeschrei als sonst" zu hören gewesen sei. Der Technische Leiter der Wohnungsbaugesellschaft erklärte dem Blatt, dass das Wasser in dem Haus auf 60 Grad Celsius erhitzt werde und mit gut 50 Grad aus der Leitung komme, das ist wohl in vielen Häusern so. Messungen ergaben 57 Grad. Wenn bei 50 oder 60 Grad keine sofortige Therapie erfolge, dann sterbe die Haut ab, dann empfinde ein Kind keine Schmerzen, so ein Mediziner. "Es weint dann auch nicht mehr." Eine Gutachterin vor Gericht indes sagte laut NDR, das Kind müsse in sehr heißes Wasser gesetzt worden sein, das sei sehr schmerzhaft, das Kind müsse geschrien und geweint habe

Die Angeklagte nannte leichte Rötungen bis zum Bauchnabel, deswegen die folgende Kühlung ihrer Tochter in kaltem Wasser. Leicht gerötet, wie bei einem Sonnenbrand? Der Staatsanwalt widersprach laut Beobachtern scharf, es seien schwere Verletzungen gewesen. Die Obduktion ergab, dass fast 28 Prozent der Haut des Mädchens betroffen gewesen seien, zitiert der Nordkurier die Staatsanwaltschaft. Die Mutter hätte den Notarzt rufen müssen, doch sie tat es nicht. Weil sie die Verletzungen tatsächlich falsch einschätzte, weil sie Angst vor dem Jugendamt hatte?

Gutachter haben der Mutter leicht verminderte Intelligenz attestiert

Das Kind habe immer gerne warm gebadet, soll sie gesagt haben. Sie habe vergessen, das Wasser zu prüfen "wie andere Muttis", erst nach einer halben Stunde habe sie gemerkt, wie heiß das Wasser in der Wanne war. Und während der Verhandlung sagte sie laut Beobachtern auch diesen Satz: "Ich habe Bockmist gebaut." Gutachter haben ihr leicht verminderte Intelligenz attestiert, so ging es nun um die Frage, wie schuldig sie ist und wie schuldfähig.

Vier Zeugen und zwei Sachverständige waren geladen, es gab nur einen Prozesstag. Am Mittwochnachmittag verurteilte das Amtsgericht Greifswald die Mutter der toten Emma wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.

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