Süddeutsche Zeitung

Urteil:Acht Jahre Haft für Nadines Vater

Des Vater des toten Kleinkindes muss für acht Jahre ins Gefängnis. Der 32-Jährige hatte das damals einjährige Kind so schwer misshandelt, dass es an den Folgen gestorben war. Die Eltern bestritten bis zuletzt jede Verantwortung am Tod ihrer Tochter.

Nach dem Tod der kleinen Nadine aus Gifhorn hat das Landgericht Hildesheim den 32 Jahre alten Vater zu acht Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Misshandlung verurteilt. Die 30 Jahre alte Mutter, die laut Gericht tatenlos zusah, erhielt ein Jahr Gefängnis zur Bewährung.

Nach Überzeugung der Strafkammer vernachlässigte und misshandelte der Angeklagte wegen Zweifeln an seiner Vaterschaft das damals erst einjährige Kind so schwer, dass es irgendwann im Sommer 2002 an den Folgen auch von Unterernährung starb.

Die Eltern hatten jede Verantwortung am Tod ihrer Tochter bestritten und behauptet, Nadine sei im Januar 2003 als knapp Zweieinhalbjährige nach einem Sturz aus dem Hochbett gestorben. Aus Angst davor, das Jugendamt könne ihnen ihre anderen Kinder wegnehmen, hätten sie Nadine heimlich nahe eines Parkplatzes im Harz vergraben. Die Leiche wurde trotz intensiver Suche nie gefunden.

Der Fall des Mädchens hat auch deshalb für Schlagzeilen gesorgt, weil ihr Fehlen erst Jahre später auffiel. Da präsentierten die Eltern bei der Untersuchung zur Einschulung von Nadine im Herbst 2006 ihre erst dreijährige kleine Schwester als Nadine.

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AFP/dpa
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