Süddeutsche Zeitung

Urteil:1,5 Prozent Rucola ist Rucola

Ein Verband hatte "Pesto mit Basilikum und Rucola" als irreführend bemängelt.

Ein Pesto darf auch dann das Wort "Rucola" im Namen führen, wenn dessen Anteil nur 1,5 Prozent beträgt, aber zu schmecken ist. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt laut Mitteilung vom Montag. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Verband hatte ein Produkt mit dem Namen "Pesto mit Basilikum und Rucola" als irreführend bemängelt. Dieses besteht nur zu 1,5 Prozent aus Rucola, auf der Abbildung auf dem Glas wird aber vor allem mit Rucola geworben - obwohl 20,7 Prozent Basilikum und 11,8 Prozent Petersilie enthalten sind. Das Gericht erklärte, der Verbraucher erwarte Pesto mit Rucola und bekomme das auch. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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SZ vom 17.09.2019 / dpa
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