Für Wiedergutmachung ist es jetzt zu spät. Horst Arnold ist gestorben, auf der Straße umgefallen, Herzstillstand mit 53 Jahren. Als er starb, hatte Arnold fast elf Jahre Kampf hinter sich, fünf davon saß er unschuldig in Haft. Eine Kollegin hatte den Biologielehrer beschuldigt, sie in einer Schulpause vergewaltigt zu haben. Nach dem Gefängnis kämpfte er knapp sechs Jahre lang für seine Rehabilitation, um Schadensersatz und darum, sein Leben zurück zu bekommen.
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Arnold hat immer wieder verloren, nie einen Cent Entschädigung gesehen, nie eine Entschuldigung gehört. Heidi K., die Frau, die ihn zu Unrecht beschuldigt hat, wird jetzt wegen Freiheitsberaubung angeklagt. Das gab die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 10. Juli 2012 bekannt - zehn Jahre, nachdem das angebliche Opfer vor Gericht gegen Arnold ausgesagt hatte, und zwei Wochen nach Arnolds Tod.
Arnold hinterlässt nicht viel. Pauschal stand ihm ein immaterieller Schadenersatz von 45.650 Euro zu, 25 Euro für jeden Tag Gefängnis. Es ist Schmerzensgeld für eine Qual, die Arnold immer wieder an Selbstmord denken ließ, wie er später in Interviews berichtet hat. Zwangs-Psychologisierung, Gruppentherapie mit Sexualstraftätern, später im Knast wird er von Mithäftlingen verprügelt. "Für diesen seelischen Schaden 25 Euro zu zahlen ist ein Hohn", sagt sein Anwalt Hartmut Lierow, der für einen Fall wie Arnold mindestens 150 Euro am Tag fordern würde - nicht nur für die Haft, sondern auch für die Zeit danach bis zum Freispruch. Den Schadenersatz-Anspruch hat jetzt Arnolds Tochter geerbt.
25 Euro Entschädigung pro Tag
Kein Land in Europa zahlt Opfern von Fehlurteilen so wenig wie Deutschland, sagt der Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, Berliner Landesvorsitzender im Deutschen Anwaltverein. Diese Menschen seien oft traumatisiert, die geringe Entschädigung ein "bodenloser Skandal". Erst 2008 wurde der Satz von 11 Euro auf 25 Euro pro Tag angehoben. Der Deutsche Anwaltsverein hatte 100 Euro gefordert, so viel etwa zahlen auch mehrere andere EU-Staaten.
Doch die Justizminister der Länder konnten sich zu mehr Geld nicht durchringen. Dabei zahlten sie 2011 nur etwa 1,2 Millionen Euro Entschädigung für mehr als 47.000 Tage, die Unschuldige in Haft verbrachten. Das ergab eine Umfrage der Süddeutschen Zeitung unter den Bundesländern, wobei drei Länder - Thüringen, Sachsen und Baden-Württemberg - keine Zahlen liefern konnten. Die Summe liegt also höher, frühere Schätzungen gehen von bundesweit 70 000 Hafttagen im Jahr aus. Das würde bedeuten, dass an jedem Tag durchschnittlich 192 Menschen für ein Vergehen in Haft oder Untersuchungshaft sitzen, das sie nicht begangen haben oder das ihnen nicht nachgewiesen werden konnte.
Monika de Montgazon saß 888 Tage. Auch sie kämpft seit Jahren um Wiedergutmachung. Auch ihr Fall erregte bundesweit Aufsehen, auch sie hat immer wieder verloren. 2005 bekam sie Lebenslänglich. Das Gericht war der Überzeugung, sie habe im September 2003 ihr Haus angezündet. Ihr Vater, der mit ihr dort lebte, starb bei dem Brand. Ihr Schwager Rudolf Jursic glaubte an ihre Unschuld, arbeitete sich durch chemische Formeln, wühlte in Fachzeitschriften, beauftragte Experten. Ergebnis: Das Brandgutachten war falsch, der Tod seines Schwiegervaters ein Unfall.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil in der Revision auf, Montgazon wurde im März 2006 aus der Haft entlassen. Zwei Jahre dauerte es bis zum neuen Verfahren - eine Zeit, in der sie völlig allein gelassen wird von den Behörden, keinen Job findet, keine Wohnung. Wer stellt schon jemanden ein, auf den noch ein Verfahren wartet? Wer will einen Mieter, dessen letzte Adresse der Knast war? Von den Behörden bekam sie keine Hilfe. "Man wird völlig im Regen stehen gelassen", sagt Montgazon. Das änderte sich auch dann nicht, als sie 2008 freigesprochen wurde.
Die ehemalige Arzthelferin hat bis heute keine Anstellung gefunden. "Die Stigmatisierung, die mit dem Gefängnis einhergeht, endet nicht mit dem Freispruch", sagt der Anwalt Schellenberg. Das liegt auch daran, dass die Justiz so verschämt mit ihren Opfern umgeht. Fehler sind nicht vorgesehen, unschuldig Inhaftierte dürfte es gar nicht geben, deswegen gibt es auch keine geregelte Hilfe für sie. Während Straftätern nach ihrer Haftentlassung bei der Job- und Wohnungssuche geholfen wird, stehen die Freigesprochen ganz alleine da.
Nicht einmal eine Entschuldigung hat Montgazon gehört - dafür, dass sie ihren Sohn bei seinen Besuchen im Knast nicht berühren durfte, dafür, dass sie die Beerdigung ihres Vaters nicht miterlebt hat, weil sie nicht in Handschellen vor dem Sarg stehen wollte, dafür, dass sie wohl nie wieder als Arzthelferin arbeiten kann. Ihr Leben ist zerstört. Für den Gutachter, der sich geirrt hat, für den Staatsanwalt und den Richter hatte der Fall keine Konsequenzen.
Nach der Haft beginnt der Papierkrieg
Vier Jahre nach dem Freispruch kämpfen Montgazon und ihr Schwager Jursic immer noch mit der Justiz. Es geht um die Kosten für die Brandgutachten, die Montgazons Unschuld bewiesen haben. Das Berliner Kammergericht entschied, nur einen Teil zu übernehmen. 32 000 Euro soll die 56-Jährige selbst zahlen, Revision ist diesmal nicht erlaubt. Die Gutachter seien zu teuer gewesen, Montgazon hätte wirtschaftlicher denken sollen, so fasst sie selbst die Urteilsbegründung zusammen. "Das ist eine Frechheit", sagt sie, "sollen die mal im Knast sitzen und wirtschaftlich denken." Jetzt zieht sie gemeinsam mit ihrem Schwager vors Bundesverfassungsgericht. Zur Not, sagt Jursic, gehe er bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er will Gerechtigkeit: "Es geht verdammt noch mal ums Prinzip."
Neben dem immateriellen Schadenersatz, dem Schmerzensgeld, haben unschuldig Inhaftierte Anspruch auf materiellen Schadensersatz. Sie werden zum Beispiel für ihren Verdienstausfall entschädigt, für Verluste bei der Rentenversicherung, und wenn sie während der Haftzeit ihre Wohnung verloren haben. Doch sie müssen alles genau belegen können. "Eine unendliche Fummelarbeit", sagt Rechtsanwalt Lierow, der den verstorbenen Lehrer vertreten hat. Arnold musste nachträglich Monat für Monat der Haft den Verdienstausfall berechnen, Änderungen im Tarifrecht berücksichtigen, Belege aus einer Zeit vorlegen, in der er selbst hinter Gittern saß. Es komme sogar vor, dass Geschädigte auf das Geld verzichten, sagt Anwalt Schellenberg, "weil sie keine Kraft mehr haben, sich mit Ämtern auseinanderzusetzen".
Auch Arnold hatte am Ende keine Kraft mehr. Er sei "sozial marginalisiert" worden, sagt sein Anwalt Lierow, habe seinen Job verloren, seine Freunde, seine Ehre. Der Anwalt hat dafür gekämpft, dass Arnold wieder als Lehrer eingestellt wird. Doch das hessische Kultusministerium wies darauf hin, dass laut Strafgesetzbuch jeder, der zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde, "für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit" verliere, "öffentliche Ämter zu bekleiden".
Es half auch nichts, als das Landgericht Kassel Arnold im Juli 2011 freisprach. Der Fall ging in Revision, der Bundesgerichtshof bestätigte den Freispruch erst im Februar 2012, da war Arnold bereits fünfeinhalb Jahre draußen. Auch dann hieß es nur: "Bewirb dich halt", klagt Lierow, "man hätte ihn an die Hand nehmen müssen und sagen: Tut uns leid, wir, das Land Hessen, sind schuld an deinem Unglück und jetzt sehen wir zu, dass wir was für dich machen." Das hessische Kultusministerium schrieb auf Anfrage, Arnolds Tod habe große Bestürzung ausgelöst. Und: "Besonders tragisch ist, dass Herr Arnold aller Voraussicht nach zum neuen Schuljahr ein Einstellungsangebot für die Fächerkombination Sport/Bio erhalten hätte." Man bedauere sehr, dass er dieses Angebot nicht mehr erlebt habe.
Hätte es etwas geändert? Anwalt Lierow glaubt, sein früher Tod habe mit Arnolds Lebensgeschichte zu tun, sieht einen Zusammenhang zwischen Stress und Herzinfarkt. Immer wieder zu hoffen, auf Hafterleichterung, frühzeitig entlassen zu werden, einen Job zu finden - und immer wieder enttäuscht zu werden, das sei unvorstellbarer Stress: "Arnold hat die schlechtesten Karten immer wieder gezogen."
Noch weniger Chancen hätte er gehabt, wenn er ein falsches Geständnis abgelegt hätte, um die Haft zu erleichtern oder sogar zu verkürzen. Was ein Falschgeständnis anrichten kann, zeigt der Fall Rudolf Rupp. Der Landwirt aus Oberbayern war an einem Abend im Herbst 2001 verschwunden. Seine Frau, seine beiden Töchter und der Verlobte einer Tochter sagten aus, Rupp getötet, die Leiche zerstückelt und an die Hofhunde verfüttert zu haben. Sie wurden im Mai 2005 zu Haftstrafen zwischen zwei und knapp sechs Jahren verurteilt.
"So kann man doch niemanden vernehmen"
Vier Jahre später fand man die Leiche des Landwirts in der Donau. Nichts wies auf Gewalteinwirkung hin. Warum hatten die vier gelogen? Die Angeklagten gelten als minderbegabt, der IQ der Mutter liegt nur bei 52. Die Polizei veröffentlichten später Videos, die zeigen, wie die Beamten die angebliche Tat mit der Familie auf deren Hof nachspielen. Jeder sagt etwas anderes aus: Die Mutter habe den Vater die Treppe hinunter gestoßen, die Verlobte habe ihn von hinten erschlagen. "Bei diesen Ausschnitten habe ich gedacht, so kann man doch niemanden vernehmen", sagt Henning Ernst Müller, Professor für Strafrecht an der Universität Regensburg, "das waren inquisitorische und suggestive Fragen."
Es nützt nichts: Trotz Freispruch soll keiner von ihnen eine Entschädigung für die Jahre im Gefängnis erhalten. Sie seien wegen ihrer falschen Aussagen selbst schuld an der Verurteilung, begründet das Landgericht Landshut. Beschwerden beim Oberlandesgericht München und beim Bundesverfassungsgericht bleiben erfolglos. Die Verteidiger bereiten jetzt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor.
Falsche Geständnisse gibt es immer wieder, sagt der Strafrechtler Müller. Auch für Horst Arnold war es nicht leicht, nicht zu gestehen. Die erste Zeit der Haft verbrachte er in der Psychiatrie. Er wurde bedrängt, seine Schuld einzugestehen. Erst drohten die Psychologen mit Einzelhaft, dann köderten sie ihn mit Hafterleichterung und der Chance auf vorzeitige Entlassung, berichtet sein Anwalt. Am Ende verlegten sie ihn ins Gefängnis. Während geständige Täter oft vorzeitig entlassen werden, sitzt der unschuldige Arnold dort bis zum letzten Tag. Wenn er gestanden hätte, wäre er wohl nie freigesprochen worden. Andererseits: Auch der Freispruch hat ihm am Ende wenig geholfen.