Uni-Bibliothek:Bücher nicht verlängert: Professorin klagt gegen Gebühren

Bibliothek Heinrich Heine-Universität

Aus einer Bibliothek wie dieser hatte eine Professorin an der Hochschule Niederrhein rund 50 Bücher ausgeliehen und nicht rechtzeitig zurückgegeben. Nun ficht sie die Strafe in Höhe von 2250 Euro vor Gericht an.

(Foto: Maja Hitij/dpa)

Die Frau gab 50 Bücher nicht rechtzeitig zurück, die Mahngebühren beliefen sich auf 2250 Euro. Ein Gericht muss nun klären, ob das unverhältnismäßig ist.

Von Eva Casper

Es war Mitte September, als sie ihre Bücher wieder abgeben wollte, in der Bibliothek der Hochschule Niederrhein. 50 Bücher, jeweils 40 Tage nach Ablauf der Frist. Es ging um Psychologie, was jetzt, nachdem es vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht zum Prozess gekommen ist, auch schon keine große Rolle mehr spielt. 50 Bücher jeweils 40 Tage zu spät macht 2250 Euro.

Für jeden Bibliotheksbenutzer. Ganz egal, ob er noch studiert oder, wie in diesem Fall, Professorin ist.

Nach Angaben der Hochschule können Dozenten Bücher bis zu fünf Jahre ausleihen - umsonst. Allerdings müssen sie nach jeweils einem Jahr eine Verlängerung beantragen. Im Falle der Professorin wäre die Frist der 31. Juli 2015 gewesen. Trotz mehrfacher Hinweise hat sie die Frist aber nicht verlängert, sagt eine Sprecherin der Hochschule Niederrhein. Anfang August fielen die ersten Gebühren an und erhöhten sich stufenweise.

Zu Beginn sind es noch zwei Euro pro Buch gewesen. Nach 20 Tagen dann fünf Euro. Und bei bis zu 40 Tagen verspäteter Rückgabe 20 Euro. Doch die Professorin hatte in diesem Fall sogar die 40-Tage-Frist überschritten, weshalb noch einmal zusätzlich zu den 20 Euro eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro fällig wurde. Wieder pro Buch. Macht 2250 Euro.

Den Hinweis nicht rechtzeitig gelesen

Wer Bücher zu spät zur Bücherei zurückbringt, muss Mahngebühren zahlen, klar. Doch wie sollten diese Gebühren berechnet werden? Gibt es eine Höhe, ab der es unverhältnismäßig wird?

Zum Prozessauftakt vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Freitag rügte der Anwalt der Frau die Gebührenhöhe als unverhältnismäßig. Er erklärte, seine Mandantin habe den schriftlichen Hinweis auf das Ende der Ausleihfrist erst weit nach deren Ablauf gesehen. Er habe während der Semesterferien in ihrem Fach gelegen, die entsprechende E-Mail konnte sie wegen technischer Probleme nicht lesen.

Die Vertreterin der Hochschule räumte ein, dass die Gebühr nicht nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand der Mitarbeiter berechnet wird. Der Richter machte aber deutlich, dass dies nicht allein ausschlaggebend für die Höhe der Gebühren sein könne. Die Gebühr habe eben auch eine Lenkungsfunktion, nämlich für eine pünktliche Rückgabe der Bücher zu sorgen. Ein Urteil soll in der kommenden Woche fallen.

Sollte der Richter die Gebühren als rechtswidrig einstufen, hätte das Folgen für zahlreiche Hochschulbibliotheken in Nordrhein-Westfalen: Sie berechnen ihre Gebühren nach der gleichen Gebührenordnung wie die Hochschule Niederrhein.

Und die gilt auch für Psychologie-Professorinnen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: