Süddeutsche Zeitung

Unfall:Gaffer von Heidenheim stellt sich

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Der Gaffer von Heidenheim hat sich gestellt. Der 27-Jährige habe zugegeben, am Sonntag Handy-Aufnahmen eines verunglückten Motorradfahrers gemacht zu haben, teilte die Polizei mit. Der Mann war mit dem Fahrrad zufällig am Unglücksort gewesen. Statt dem verunfallten Motorradfahrer zu helfen, habe er nach Angaben der Polizei noch vor Eintreffen der Rettungskräfte "unbeeindruckt die Unfallstelle und den Verletzten" gefilmt. Er behinderte demnach auch die Arbeit der Rettungssanitäter und des Notarzts. Sein Verhalten hatte bundesweit für Empörung gesorgt.

Der 27-Jährige habe sich am Dienstagnachmittag auf dem Polizeirevier Heidenheim gemeldet. "Der öffentliche Druck war wohl zu groß", sagte Uwe Krause, Sprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Ulm. Die Ermittler hatten erklärt, der Gaffer sei auf einem Video zu erkennen, das von der sogenannten Dashcam eines Autos gemacht worden sei.

Überprüfungen der Polizei bestätigten den Angaben zufolge, dass es sich bei dem Mann um den Gesuchten handelt. Das von ihm verwendete Mobiltelefon sei sichergestellt worden. Man werte es nun dahingehend aus, ob die - zwischenzeitlich angeblich gelöschten - Aufnahmen auch verbreitet oder weitergegeben wurden.

Laut Polizei kann bereits das Anfertigen einer Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, eine Verletzung des persönlichen Lebensbereichs darstellen und eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zur Folge haben. Der Motorradfahrer war noch am Unfallort gestorben. Er war auf der Bundesstraße 19 zwischen Heidenheim und Mergelstetten nach einem Überholmanöver ins Schleudern geraten und zunächst gegen die Leitplanke und schließlich gegen eine Straßenlaterne geprallt.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert ein härteres juristisches Durchgreifen gegen sogenannte Gaffer. "Die Justiz muss den gesetzlichen Spielraum endlich auch nutzen und Urteile fällen, die die Täter spüren und mögliche Nachahmer abhalten", sagte der Vorsitzende Rainer Wendt Heilbronner Stimme und Mannheimer Morgen. "Sie darf nicht immer nur am unteren Ende des Strafrahmens agieren, sondern muss den Willen des Gesetzgebers konsequent umsetzen."

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dpa/AFP/SZ
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