Unfälle - Pirmasens:Justiz: Todesfahrt von Pirmasens ist fahrlässige Tötung

Deutschland
Ein leuchtendes LED-Blaulicht der Feuerwehr. Foto: Stephan Jansen/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Pirmasens (dpa/lrs) - Nach der Fahrt eines Betrunkenen in eine Menschengruppe in Pirmasens mit einem Toten und sechs Verletzten stuft die Justiz in Rheinland-Pfalz die Tat derzeit als fahrlässige Tötung in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs ein. Der 51 Jahre alte Fahrer befinde sich in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses, teilte die Staatsanwaltschaft Zweibrücken am Montag mit. Ein Haftgrund liege nicht vor. Noch am Montag wurde beim Amtsgericht ein Antrag auf Entzug der Fahrerlaubnis gestellt.

Der Mann sei noch nicht vernommen worden, sagte die Justizsprecherin. "Er ist nicht vernehmungsfähig." Der Fahrer sei weder polizeibekannt, noch vorbestraft. Der Unfall geschah am Sonntagmorgen kurz nach Mitternacht in Pirmasens. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Mann zuvor in dem Lokal Alkohol getrunken. Bei der anschließenden Fahrt in einer Einbahnstraße in verkehrter Richtung kollidierte er zunächst mit einem geparkten Auto, wendete und fuhr davon.

Als ein Taxifahrer ihn auf den Unfall aufmerksam machte, wendete er erneut und befuhr die Einbahnstraße erneut in verkehrter Richtung. In einer leichten Linkskurve sei er dann in die Gruppe gefahren, die auf dem Gehweg und in einer Parkbucht auf ein Taxi wartete, hieß es. Ein 39-Jähriger wurde getötet, ein Mensch verlor einen Unterschenkel, und fünf weitere Beteiligte erlitten teils schwere Verletzungen.

Der Mann hatte der Polizei zufolge knapp zwei Promille Alkohol im Blut. Bereits in der Nacht sei ein Sachverständiger hinzugezogen worden, der ein sogenanntes Rekonstruktionsgutachten erstellt, teilte die Anklagebehörde mit. Zudem würden Zeugen vernommen.

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