Umstrittener Limburger Bischof:Strafverfahren gegen Tebartz-van Elst eingestellt

Bischof Tebartz-van Elst

Muss kein Strafverfahren mehr fürchten: der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst

(Foto: dpa)

Kein Strafverfahren gegen Tebartz-van Elst: Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung gegen den umstrittenenen Limburger Bischof. Das Verfahren ist gegen eine Geldbuße von 20.000 Euro eingestellt worden - vorläufig.

Das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist gegen eine Geldauflage von 20.000 Euro vorläufig eingestellt worden. Das teilte das für Presseauskünfte zuständige Oberlandesgericht in Hamburg am Montag mit.

Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg sei mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ergangen. Bereits Ende Oktober hatte das Amtsgericht angekündigt, das Verfahren gegen Tebartz-van Elst einzustellen, wenn der Bischof eine entsprechende Summe zu zahlen bereit sei. Damals hatte die eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft eine Prüfung dieses Plans angekündigt, deren Ergebnis nun offenbar vorliegt.

Vorläufig ist die Entscheidung allerdings nach wie vor, da das Verfahren erst eingestellt wird, wenn Tebartz-van Elst der Auflage nachkommt, also die entsprechende Summe auch wirklich zahlt. Erst dann wird die Tat nicht mehr verfolgt. Allerdings war für die Gerichtsentscheidung die Zustimmung des Beschuldigten nötig, sodass das Einverständnis des Bischofs offenbar vorliegt.

Falschaussagen wegen Erste-Klasse-Flug nach Indien

Noch Anfang November hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg den Strafbefehl zugespitzt. Das Amtsgericht habe um Ergänzungen im Text gebeten, um noch deutlicher herauszustellen, dass der Kirchenmann vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Eine Einstellung gegen Geld war zunächst noch abgelehnt worden.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien zwei eidesstattliche Falschaussagen gemacht haben soll. In einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Hamburger Landgericht hatte der Bischof bestritten, gegenüber einem Spiegel-Redakteur diesen Erste-Klasse-Flug geleugnet zu haben. In einem Video-Mitschnitt des Gesprächs bestritt der Bischof jedoch den Flug in der Ersten Klasse mit den Worten "Business-Class sind wir geflogen". Nach dem Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen war diese Erklärung falsch.

Ende Oktober hatte Papst Franziskus Tebartz-van Elst, der auch wegen der hohen Baukosten für den Limburger Bischofsitz in der Kritik steht, eine Auszeit verordnet. In der Zwischenzeit leitet der designierte Limburger Generalvikar Wolfgang Rösch die Diözese. Tebartz-van Elst steht seit Wochen wegen seiner autoritären Amtsführung und der mindestens 31 Millionen Euro teuren Bischofsresidenz auf dem Limburger Domberg in der Kritik.

Tebartz-van Elst hält sich derzeit in der Benediktinerabtei Metten in Bayern auf. Am Sonntag hatte die Diözesanversammlung im Bistum Limburg erklärt, sie sehe das Vertrauensverhältnis also "so zerstört" an, dass ein Neubeginn nicht möglich erscheine.

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