Süddeutsche Zeitung

Umgang mit psychisch Kranken:Zwangseinweisungen, die Fragen aufwerfen

Ein Toter, drei Verletzte: In Hamburg ist die Zwangseinweisung eines psychisch Kranken eskaliert. Bereits im August soll sich ein ähnlicher Fall ereignet haben.

Von Peter Burghardt, Hamburg

Sie wollten ihn abholen, er sollte in eine psychiatrische Klinik gebracht werden. Ein Wohnblock in Eißendorf, Bezirk Harburg im Hamburger Süden. Der sogenannte Zuführdienst kümmert sich um solche Zwangseinweisungen, seine Leute aus dem Bezirksamt Altona sind für die ganze Hansestadt zuständig. Der 28-Jährige, um den es ging, wurde seit 2014 gerichtlich betreut, er soll unter sozialen Ängsten leiden und abgeschottet gelebt haben. Aber eine Gefahr? Die Behörde hatte offenbar keine Sorge, dass die Verlegung schwierig werden könnte. Jetzt ist ein Mann tot, verbrannt, drei Männer sind verletzt. Und Hamburg fragt sich, wie dieses fürchterliche Unglück passieren konnte.

Der Patient übergoss den Betreuer mit einer brennbaren Flüssigkeit

Als die Zuständigen mit dem Einweisungsbeschluss in die Wohnung kamen, wurden sie laut Polizei mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen. Die Kleidung des 50-Jährigen fing sofort Feuer. Er streifte seine brennende Jacke ab und flüchtete über das Treppenhaus ins Freie, starb jedoch noch auf dem Rasen vor dem Haus. Sein 59-jähriger Begleiter konnte sich unter der Dusche des Apartments löschen und schaffte es dann nach draußen, er wurde mit schwersten Verbrennungen und einer Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus geflogen und ist inzwischen außer Lebensgefahr. Ein 58 Jahre alter Betreuer erlitt leichte Verbrennungen. Der 28-jährige Patient, der eingewiesen werden sollte, schloss sich in der Küche ein und sprang schließlich aus der brennenden Wohnung im dritten Stock. Er kam mit Brandwunden, Knochenbrüchen und Lungenquetschung in eine Klinik, sein Zustand gilt als stabil. Ein vermeintlicher Routineeinsatzes wurde also zu einer Tragödie. Warum?

Es habe keine Gefährdungslage gegeben, berichtet ein genervter Sprecher des Bezirksamtes Altona

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher sprach sein Beileid aus, ebenso Liane Melzer, die Leiterin des Bezirksamtes Altona. Wie üblich nach einem Drama dieser Art wird gerätselt, ob es hätte verhindert werden können, ob die Verantwortlichen zu nachlässig gewesen waren. Angesichts der schrecklichen Bilanz muss es heißen: ja. Doch niemand scheint in diesem Fall etwas geahnt zu haben.

Es habe keine Gefährdungslage gegeben, berichtet ein genervter Sprecher des Bezirksamtes Altona. "Nichts hat darauf hingedeutet." Und die beiden Mitarbeiter hätten das oft gemacht, sie seien erfahren gewesen. Nur bei einem absehbaren Risiko wird jedenfalls in Hamburg sicherheitshalber ein Polizist mitgenommen, ansonsten ist der Zuführdienst alleine unterwegs.

Jetzt wird darüber debattiert, ob immer ein Polizist dabei sein soll. Obwohl Uniformierte auch nicht automatisch das Schlimmste verhindern, wie ein ähnlicher Vorfall zeigt, der sich im August ereignete. Durch "eine psychisch auffällige Person" sei es in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses in Harburg "zu massiven Widerstandshandlungen im Zuge der beabsichtigten Zuführung zum Gericht" gekommen, hieß es damals im Polizeibericht. Der 57-jährige Türke sollte zu einem Gericht gebracht werden, wegen eines Unterbringungsbeschlusses. Doch er habe sich "mit mehreren Gegenständen bewaffnet" auf einer Toilette eingeschlossen, hieß es offiziell. Ein Beamter des Kommissariats 46, vom Personal um Hilfe gerufen, öffnete demnach die Tür und konnte "den Mann unter Einsatz von Pfefferspray zu Boden bringen". Dem Patienten sei von Klinikmitarbeitern ein Beruhigungsmittel gespritzt worden, er habe aber weiterhin Widerstand geleistet "und musste fixiert werden". Dann verlor er das Bewusstsein und verstarb anderntags, trotz Reanimation und Verlegung auf die Intensivstation.

Kritiker bemängelten auch in jenem Fall den Einsatz. Nun hat Hamburg erst recht Grund, den weiteren Umgang mit zu verlegenden psychisch kranken Menschen zu besprechen.

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SZ vom 26.09.2018/olkl
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