U-Bahn-Attacke in Berlin:Schläger muss mit schneller Anklage rechnen

Nach dem brutalen Übergriff auf einen 29-Jährigen in der Berliner U-Bahn kam der mutmaßliche Täter zunächst wieder frei. Jetzt soll alles ganz schnell gehen - und bereits in zwei bis drei Wochen die Anklage stehen.

Nach dem jüngsten Überfall auf einer Berliner U-Bahn-Station will die Staatsanwaltschaft den mutmaßlichen Schläger schnell vor Gericht bringen. Die Anklage wegen versuchten Totschlags gegen den 18-jährigen Schüler solle in zwei bis drei Wochen fertig sein, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Mann im U-Bahnhof Friedrichstrasse brutal misshandelt

Der Screenshot einer Überwachungskamera zeigt den Angriff auf einen 29-Jährigen im U-Bahnhof Friedrichstrasse in Berlin.

(Foto: dapd)

Ein zweiter Jugendlicher soll wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt werden. Dem ebenfalls 18-Jährigen wird vorgeworfen, einen Mann angegriffen zu haben, der dem am Boden liegenden Opfer helfen wollte.

Der Überfall in der Nacht zum Ostersamstag hat eine neue bundesweite Debatte über den Umgang mit jugendlichen Gewalttätern ausgelöst. Der Schläger im U-Bahnhof Friedrichstraße hatte einen 29-Jährigen mit Tritten gegen den Kopf so schwer verletzt, dass dieser das Bewusstsein verlor.

Der Schüler räumte in der Vernehmung ein, das Opfer aus reiner Streitlust zufällig ausgesucht zu haben. Gegen den 18-Jährigen wurde Haftbefehl wegen versuchten Totschlags erlassen. Da er einen festen Wohnsitz hat, zuvor nicht straffällig geworden war und aus stabilen sozialen Verhältnissen stammt, kam er aber nicht in Untersuchungshaft.

Der Schüler muss sich dreimal pro Woche bei der Polizei melden. Sollte er dies nicht einhalten, müsse er in die Untersuchungshaft, sagte Freund. Nach Angaben des Vaters des mutmaßlichen Täters will dieser sich bei dem Opfer entschuldigen.

Die Mutter des Opfers zeigte wenig Verständnis dafür, dass die beiden mutmaßlichen Täter freigelassen wurden: "Wie kann es sein, dass solche Täter wieder nach Hause dürfen, ein Steuersünder dagegen eingesperrt wird", klagte sie im Berliner Kurier an. Auch der Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer, bezeichnete die Haftverschonung als "ein falsches Signal nach außen".

Zugleich bekräftigte der Kriminologe seine Ablehnung eines sogenannten Warnschuss-Arrests. Dieser sei ein "kriminologischen Witz". Die durchschnittliche Wartezeit bis zu einer Hauptverhandlung dauere vier bis sechs Monate. Und dann dauere es nochmal so lange bis zur Vollstreckung des Arrests. "Das heißt, etwa acht Monate nach der Tat kommt der sogenannte Schuss vor den Bug." Dazu komme die hohe Rückfallrate. "Der Glaube, hiermit noch irgendetwas erreichen zu können, trügt."

Das Bundesjustizministerium will voraussichtlich im Juni dazu einen Gesetzentwurf vorlegen. Der hessische Innenminister Rhein sagte, es dürfe keine Denkverbote geben.

Das Opfer selbst hatte sich am Dienstag zum ersten Mal zu Wort gemeldet. "Ich kann mich an nichts mehr erinnern", sagte Markus P., der am Ostermontag aus dem Krankenhaus entlassen wurde, dem Berliner Kurier. Wirklich begriffen hat er bis jetzt nicht, welche Gewalt ihm widerfuhr: "Auf jemanden so einzutreten, obwohl man sich gar nicht mehr rührt, ist unbegreiflich", so der Gas-Wasser-Installateur. Das Überwachungsvideo habe er sich kein zweites Mal ansehen können.

Auf den Bildern liegt der 29-Jährige am Boden, krümmt sich immer mehr unter den Tritten seines Peinigers. Ein geprelltes Jochbein, eine verletzte Nasenscheidewand sowie ein Schädel-Hirn-Trauma dritten Grades lautete die Diagnose im Krankenhaus.

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