Zunächst wird die Staatsanwaltschaft ihren Antrag bekannt geben. Es wird damit gerechnet, dass sie sich für einen Freispruch aus Mangel an Beweisen einsetzen wird.
Der 26 Jahre alte Türck ist angeklagt, im August 2002 eine heute 29 Jahre alte Bankkauffrau auf einer Brücke im Frankfurter Osthafen misshandelt und zum Oralsex gezwungen zu haben. Die Frau tritt als Nebenklägerin in dem Verfahren auf.
In der siebentägigen Beweisaufnahme hatten zwei psychologische Gutachter erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit des mutmaßlichen Opfers geäußert. Die Frau habe eine "unbewusste Falschaussage" gemacht, hatte die Psychologin Edda Gräfe gesagt.
Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft wird die Rechtsanwältin der Nebenklägerin ihren Strafantrag stellen. Abschließend haben die Verteidiger Türcks sowie der Angeklagte selber das Wort. Sollten am Dienstag alle Plädoyers gehalten werden, könnte das Gericht am Donnerstag das Urteil verkünden.