Urteil in Vergewaltigungs-Prozess gefallen
Wegen der Vergewaltigung einer 24-jährigen Frau in Tübingen sind die vier angeklagten Männer zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Tübinger Landgericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass die zur Tatzeit 19 bis 23 Jahre alten Männer die Frau Ende März von einer Party auf einen dunklen Schulhof gelockt und dann gemeinsam vergewaltigt haben.
Bei den jungen Angeklagten urteilte das Gericht nach Jugendstrafrecht. Zwei der Täter müssen sieben Jahre ins Gefängnis, der dritte sechs Monate länger, der vierte ein halbes Jahr kürzer. Die Höchststrafe für Vergewaltigung liegt im Jugendstrafrecht bei zehn Jahren Haft. Angaben zu den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigern machte das Landgericht zunächst nicht.
Entscheidung für ein nicht-öffentliches Verfahren
Wie das gesamte Verfahren wurde auch das Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet. Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin hatten entsprechende Anträge gestellt - um den Tätern keine öffentliche Bühne zu bieten und das Opfer zu schützen.
Der Tathergang gemäß Anklageschrift
Die Ermittler fanden die vier Täter etwa vier Wochen nach der Tat. Am Tatort gesicherte genetische Spuren hatten die Fahnder zu einem der nun Verurteilten geführt. Bei den polizeilichen Vernehmungen machten sie widersprüchliche Angaben. Einige sagten aus, dass die Frau mit dem Sex einverstanden gewesen sei, andere bestritten die Tat gänzlich.
Die Anklage geht davon aus, dass zwei der Männer das Opfer an jenem Abend kurz nach Mitternacht ansprachen. Die 24-Jährige soll sich zu diesem Zeitpunkt allein im Raucherbereich aufgehalten haben. Den Männern sei es gelungen, die Frau zu überreden, mit ihnen auf das Gelände einer nahegelegenen Realschule zu kommen. Dort hätten mehrere Komplizen gewartet (hier die Pressemitteilung kurz nach der Anklageerhebung im August).